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Aus der Gemeinderatssitzung vom 15.06.2015
Erstelldatum17.06.2015
Sitzungsbericht
Bebauungsplan „Am Klingen“ beschlossen
Mit dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Klingen“ wurde die planerische Grundlage für ein versorgungsnahes Wohnen im Ortsteil Erzingen ermöglicht, aber auch für nicht störendes und wohnnahes, vor allem versorgungsgeeignetes Gewerbe einschließlich Handelsnutzungen und freiberufliche Nutzungen. In den Randbereichen werden die bestehenden Betriebe durch Festsetzung von Gewerbegebieten gesichert.
Seit 2012 konnte der nordwestliche Teil der Industriebrache der ehemaligen Ziegelei in Erzingen einer neuen Nutzung mit mehreren Märkten zugeführt werden. Um die Konversion der ehemaligen Industriefläche fortzuführen, wurde vom Gemeinderat bereits im Februar 2014 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Klingen“ gefasst. Nachdem in zwei verschiedenen Runden Öffentlichkeit und Behörden Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgeben konnten, wurde das Verfahren jetzt mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen. Gleichzeitig wurde der Flächennutzungsplan der Gemeinde entsprechend geändert.
Mit der Planung wurden folgende Einzelziele verfolgt:
- Wiedernutzbarmachung einer Industriebrache
- Städtebauliche Neuordnung und Aufwertung dieser Brachfläche.
- Sicherung vorhandener Betriebe und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten und gleichzeitig Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse.
- Stärkung und Ergänzung des Versorgungsangebots in Erzingen durch Bereitstellung von Flächen für verschiedene Versorgungsfunktionen (Einzelhandel, Ärzte, Dienstleistung etc.) in räumlicher Nähe zum gewachsenen Versorgungsschwerpunkt.
- Nachverdichtung im Umfeld von Bahnhof und Versorgungsangeboten zur Stärkung der Mobilitäts- und Versorgungsinfrastruktur und als Beitrag zum Flächensparen und zur Verkehrsvermeidung
- Wohnen und Arbeiten in einem modernen, kompakten, gemeinschaftlichen und generationenübergreifenden Quartier
- flächensparendes, innovatives Bebauungskonzept mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen, die den aktuellen Bedürfnissen einer vielfältigen Bevölkerung gerecht werden
- Freiraumqualität und ökologische Aufwertung des Gewässers und der Uferbereiche
- Hochwasserschutz durch Umsetzung eines Hochwasserschutzkonzeptes und angepasste Bauweise.
Sanierung Gemeindehalle Erzingen
Vor einigen Jahren war die Erweiterung der Gemeindehalle Erzingen angedacht. Nachdem aber dafür keine Zuschüsse bewilligt worden sind, wurden diese Pläne zurückgestellt. Die Gemeindehalle soll aber zumindest in ihrem derzeitigen Bestand saniert werden. Dafür stehen im Haushalt 2015 insgesamt 650.000 € bereit.
Zwischenzeitlich wurden vom beauftragten Planer, Herrn Bernd Sautter, die einzelnen Maßnahmen konkret erfasst und geplant. Zur Planungssicherheit wurde im Frühjahr mit dem Landratsamt Waldshut für das Gebäude eine „Brand-verhütungsschau“ durchgeführt. Dabei hat sich gezeigt, dass etliche Maßnahmen durchgeführt werden müssen, um einen den aktuellen Anforderungen entsprechenden Brandschutz in der Gemeindehalle zu gewährleisten. Dazu gehören ein rauchdichter Abschluss des Dachraums über der Halle, das Schließen von Deckendurchbrüchen, die Schottung von Leitungen, die Installation von Rauchmeldern und Rauchabzugsschaltern, der Austausch mehrerer Türen und weitere Maßnahmen. Alleine dafür muss mit Kosten von rund 130.000 € gerechnet werden. Diese Maßnahmen sollen im Sommer 2015 vor der eigentlichen Hallensanierung durchgeführt werden.
Da die Nutzung der Gemeindehalle für Vereine und Schule möglichst wenig eingeschränkt werden soll, werden die eigentlichen Sanierungsarbeiten erst im Sommer 2016 erfolgen. Geprüft wird noch, ob die Sanierung der Bühne vorgezogen wird, da diese Arbeiten die Hallennutzung relativ wenig beeinträchtigen.
Beitritt zum „Zweckverband Breitband Landkreis Waldshut“
Der Landrat und die Bürgermeister diskutieren schon länger über Möglichkeiten, die Breitbandversorgung im Land-kreis Waldshut zu verbessern. Dabei hat man entschieden, einen Dachverband zwischen Landkreis und den Städten und Gemeinden zu gründen, der sich dem Thema Breitbandversorgung für die nächsten Jahre annimmt und den Aufbau fördert. Der Gemeinderat hat beschlossen, dem „Zweckverband Breitband Landkreis Waldshut“ beizutreten und die Verbandsumlage von jährlich rund 4.500 € zu bezahlen.
Der Zweckverband soll die Tätigkeit des Landkreises und seiner Städte und Gemeinden koordinieren mit dem Ziel, ein landkreisweites zusammenhängendes Breitbandnetz (Backbone- und Gemeindenetze) als Hoch- und Höchstleistungsnetz aufzubauen. Ziel des Zweckverbandes ist es auch, entsprechendes Know-how zu erwerben, weiterzuentwickeln und zu wahren, damit eine optimale und fachlich qualifizierte Beratung unter Berücksichtigung der jeweiligen Entwicklung auf dem Breitbandmarkt sowohl in technischer, als auch in wirtschaftlicher und förderrechtlicher Hinsicht gewährleistet ist.
Der Landkreis beabsichtigt ein eigenes Glasfaserbreitbandnetz (Backbone-Netz) als Ring-Leitung herstellen und je Stadt/Gemeinde zwei Übergabepunkte zum Anschluss des Gemeinde-/Ortsnetzes in Abstimmung mit der Stadt/Gemeinde zur Verfügung stellen. Der Landkreis Waldshut wird seinen Städten und Gemeinden die gleich-berechtigte Nutzung einräumen. Aufgabe der Gemeinden ist es, ihr jeweiliges Gemeindenetz zu planen, weiterzuentwickeln, (aus)zubauen und an das Backbone-Netz des Landkreises anzuschließen und zu unterhalten. Landkreis und Städte/Gemeinden sind für den Betrieb ihres eigenen Netzes selbst verantwortlich.
Entscheidung über die Vermittlung von Spenden
Der Gemeinderat beschließt vierteljährlich über die Annahme von Spenden. Nach § 78 Abs. 4 GemO entscheidet der Gemeinderat auch über die Vermittlung von Spenden an Dritte. Die Sparkasse Hochrhein hat die Gemeinde um Vorschläge für Spenden an Vereine und Einrichtungen für gemeinnützige Zwecke in Höhe von 20.881 € gebeten. Der Gemeinderat schlägt der Sparkasse vor, in diesem Jahr vor allem die Sport- und Narrenvereine zu berücksichtigen. Außerdem sollen das DRK Klettgau 2.000 € und die Jugendfeuerwehr 1.000 € erhalten.
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat hat allen 5 vorliegenden Baugesuchen seine Zustimmung erteilt.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.