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Archiv: Gemeinde Klettgau

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Aus der Gemeinderatssitzung vom 05.07.2021

Erstelldatum13.07.2021

Sitzungsbericht und Protokoll

Behandlung von Baugesuchen

Der Gemeinderat konnte einem vorliegenden Baugesuch die Zustimmung erteilen.

Zu 2 Bauvoranfragen wurde das Einvernehmen der Gemeinde nicht erteilt, da die geplanten Vorhaben auf dem im „Außenbereich“ gelegenen Baugrundstück nicht zulässig sind.

Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.

 

Kriterien für die Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken

Die Gemeinde Klettgau hat aktuell keine schriftlich formulierten Kriterien für die Bewerberauswahl bei der Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken. Bei der Aufstellung solcher Kriterien sind der Gemeinde enge Grenzen gesetzt. Unter anderem gilt:

  • Gründe für Ungleichbehandlung der Bewerber müssen zulässig sein.
  • Kriterien müssen eindeutig und klar formuliert sein.
  • Ortsfremde Bewerber faktisch ausschließende Kriterien sind nicht zulässig.
  • Kriterien müssen veröffentlicht werden; soweit auf Regelungen in Musterkaufverträgen verwiesen wird, müssen auch diese veröffentlicht werden.

Als Grundlage für die Ausarbeitung eines detaillierten Entwurfs von Vergabekriterien hat der Gemeinderat in einem ersten Schritt grundsätzlich festgelegt, welche Gesichtspunkte dabei überhaupt berücksichtigt werden sollen. Ergebnis der Diskussion war, dass Bewerber mit niedrigem Einkommen bei der Bauplatzvergabe nicht bevorzugt werden sollen. Zwei Bewerber/Käufer erhalten in einem noch auszuarbeitenden Punktesystem mehr Punkte als ein einzelner Bewerber. Ob die Bewerber verheiratet sind oder nicht, soll dabei aber nicht relevant sein. Positiv im Punktesystem wirken sich die Anzahl der im Haushalt der Bewerber mit Hauptwohnsitz gemeldeten und tatsächlich wohnenden Kinder und deren Alter aus. Das gilt auch für Behinderung oder Pflegegrad eines Bewerbers oder eines im Haushalt des Bewerbers lebenden Angehörigen. Bei der Punktevergabe berücksichtigt werden soll auch die Anzahl der im Haushalt der Bewerber mit Hauptwohnsitz gemeldeten und tatsächlich wohnenden weiteren Personen, wie beispielsweise volljährige Kinder. Das gilt auch für eine aktuelle Tätigkeit der Bewerber in einer Freiwilligen Feuerwehr, beim DRK oder DLRG. Vorteilhaft sind u.a. ein aktueller Hauptwohnsitz in der Gemeinde, ein ehemaliger Hauptwohnsitz in der Gemeinde, eine Erwerbstätigkeit der Bewerber in der Gemeinde und die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit in der Gemeinde. Ebenso ein aktueller Hauptwohnsitz der Eltern oder Kinder des Bewerbers in der Gemeinde. Von der Vergabe ausgeschlossen werden Eigentümer eines mit einem Wohngebäude bebaubaren Bauplatzes in Klettgau. Über die konkreten Vergabekriterien wird der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen beschließen.

  

Änderung der KiTa-Gebührensatzung

Wie bereits in den Vorjahren haben die kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände in Baden-Württemberg die Empfehlungen zur Festsetzung der Elternbeiträge fortgeschrieben. In Anlehnung an die üblichen Tarifentwicklungen empfehlen die Verbände, die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 um 2,9 % anzuheben. Der Gemeinderat folgte dieser Empfehlung und beschloss eine entsprechende Änderung der KiTa-Gebührensatzung. Eine weitere Änderung der Satzung betrifft die Abrechnungsmodalitäten beim Wechsel zwischen zwei Einrichtungen, die nicht zum Monatsersten erfolgen, wenn dieser Wechsel im Interesse einer Einrichtung erfolgt.

 

Ausschreibung einer zusätzlichen Stelle für das Ortsbauamt

Im Ortsbauamt der Gemeinde Klettgau sind aktuell 4 Personen (Vollzeit) beschäftigt. Das Arbeitsaufkommen ist durch verschiedene (Groß-) Projekte und neue gesetzliche Vorgaben in den letzten Jahren ständig größer geworden. In den kommenden Jahren wird das Arbeitsaufkommen weiter zunehmen, es stehen weitere zeitintensive Projekte an, wie u.a. der weitere Breitbandausbau, der Neubau der Halle in Geißlingen, die Überplanung und Erschließung neuer Baugebiete in mehreren Ortsteilen, ein Marktplatz in Erzingen oder ein Waldfriedhof. Außerdem besteht bei mehreren Gemeindegebäuden Sanierungsbedarf. Im Haushaltsplan für das Jahr 2021 wurde im Stellenplan bereits eine zusätzliche Vollzeitstelle für das Bauamt eingeplant. Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag der Verwaltung und beschloss, eine zusätzliche Vollzeit-Stelle für das Ortsbauamt auszuschreiben.

Sitzungsprotokoll als PDF zum Download