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Archiv: Gemeinde Klettgau

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Aus der Gemeinderatssitzung vom 17.05.2021

Erstelldatum19.05.2021

Sitzungsbericht und Protokoll

Behandlung von Baugesuchen

Der Gemeinderat konnte 4 vorliegenden Baugesuchen die Zustimmung erteilen. Abgelehnt wurde das Einvernehmen zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 10 Wohneinheiten, Tiefgarage und Erweiterung Lager Weingut im Ortsteil Erzingen, da sich das Bauvorhaben nach Ansicht des Gemeinderats nicht in die Umgebungsbebauung einfügt. Ebenfalls abgelehnt wurde ein im Ortsteil Rechberg geplanter Carport, da der dort im Bebauungsplan vorgegebene Abstand zur Fahrbahn nicht eingehalten wird.

Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.

 

7. Änderung Bebauungsplan "Schlegel", Grießen

Der Bebauungsplan "Schlegel" in Grießen soll aus mehreren Gründen erneut geändert werden. Das Grundstück Flst.Nr. 3662 der Gemarkung Grießen, Am Sonnenrain 10, soll bebaut werden. Durch Grundstücks- bzw. Grenzverschiebungen in der Vergangenheit ist eine sinnvolle Bebauung jedoch nur nach Anpassung der Baugrenzen möglich. Auf dem Nachbargrundstück Flst.Nr. 3661 sollen die Baugrenzen den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Bei der Prüfung des Bauantrages für das Bauvorhaben auf Flst.Nr. 2248/2 an der Blumenstraße hat sich gezeigt, dass sich die geplante Bebauung auf der Grundlage der festgelegten überbaubaren Fläche in der unlängst durchgeführten 6. Änderung des Bebauungsplanes "Schlegel" nicht sinnvoll realisieren lässt. Hier sind daher die Regelungen zur Überschreitung der Grundflächenzahl anzupassen. Das Verfahren kann in Abstimmung mit dem Landratsamt Waldshut im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB (einstufiges Verfahren) durchgeführt werden. Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Schlegel" gefasst und die Planunterlagen für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung freigegeben.

 

Bebauungsplan "Bucher II", Grießen

Der Gemeinderat hat bereits am 28.09.2020 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Bucher II“ gefasst. Die Firma Bucher hat daraufhin die Baugenehmigung für das sich bereits im Bau befindliche Hochregallager erhalten. Im Bebauungsplanverfahren und auch in der Endfassung des Bebauungsplanes wurde darauf verwiesen, dass der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern sei. Zwischenzeitlich hat sich bei der Prüfung durch das Landratsamt gezeigt, dass dies aufgrund der – im Vergleich zur ursprünglichen Planung – stark verkleinerten Projektfläche nicht mehr notwendig ist. Der entsprechende Passus in der Begründung zum Bebauungsplan musste daher geändert werden. Der Gemeinderat hatte am 29.03.2021 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur erneuten eingeschränkten Beteiligung nach § 4 BauGB gefasst. Daraufhin ist lediglich eine Stellungnahme des Landratsamts Waldshut eingegangen, welches weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht hat. Der Gemeinderat konnte deshalb die Planunterlagen in der aktuellen Form billigen und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Bucher II" und die örtlichen Bauvorschriften neu fassen.

 

Erneuerung der Harkenumlaufrechenanlage der Kläranlage Geißlingen

Im Haushalt 2021 wurden insgesamt 80.000 € für die Erneuerung der Harkenumlaufrechenanlage der Kläranlage Geißlingen eingestellt. Die vorhandene alte Anlage ist aus dem Jahr 1996. Mit diesem Bearbeitungsprozess wird das Abwasser von groben Bestandteilen getrennt. Inzwischen sind nach den vielen Jahren durch die abrasiven Stoffe im Abwasser zahlreiche Schäden im Material und in der Funktion gegeben, die in Zukunft keinen zuverlässigen Betrieb mehr sicherstellen. Motor und Getriebe sind aufgrund des Alters ebenfalls am Ende der Lebensdauer. Zusätzlich arbeiten neue Motoren-Getriebeeinheiten wesentlich effizienter und sparsamer. Für den Ersatz der Rechenanlage sind zwei Firmen angefragt worden, die für solche Arbeiten spezialisiert sind. Der Auftrag wurde vom Gemeinderat an die Firma Kuhn GmbH in 74746 Höpfingen vergeben, welche mit 75.000,00 € inkl. Mwst. das günstigste Angebot abgegeben hatte. Die Firma Kuhn hatte bereits in 2018 die zwei der insgesamt drei Schneckenpumpen im Hebewerk Grießen erfolgreich und zuverlässig ohne Probleme in Koordination mit den Klärwärtern und regionalen Tiefbaufirmen ausgetauscht. Dazu kommen noch ca. 10.000 € für Anpassungen an den Rohrleitungen, Tiefbauaufwand und Einbindung in das PLS-System durch eine Elektrofirma, die von der Gemeindeverwaltung direkt in Koordination mit der beauftragten Firma in Auftrag gegeben werden. Der Gemeinderat stimmte den sich daraus ergebenden überplanmäßigen Kosten von voraussichtlich ca. 5.000 € zu. Eine Fertigstellung der funktionsfähigen Anlage ist für Ende dieses Jahres geplant.

 

Anschaffung weiterer iPads für die Realschule Klettgau

Schülern und Lehrern der Realschule Klettgau werden von der Gemeinde Klettgau kostenlos iPads zur Verfügung gestellt. Durch mehrere Ausfälle der vorhandenen Geräte und gute Anmeldezahlen reichen ab dem kommenden Schuljahr die Schülergeräte nicht mehr aus. Es sollen 45 Geräte sowie 5 Reservegeräte beschafft werden. Die iPads sind mit Schutzhülle ausgestattet und ins Schulnetz integriert. Der Preis für 50 Schülergeräte liegt bei 21.850 € inkl. Mwst. Die vorhandenen iPads der Lehrer sind überaltert und teilweise defekt. Es sollen 5 Geräte als Ersatz für die defekten beschafft werden. Die iPads sind mit Eingabegeräten ausgestattet und ins Schulnetz integriert. Der Preis für 5 Lehrergeräte liegt bei 5.680 € inkl. Mwst. Die insgesamt 55 Geräte wurden beim bisherigen Lieferanten der iPads, der Firma alpha computer sales, angefragt und das Angebot mit marktüblichen Preisen verglichen. Es hat sich gezeigt, dass der bisherige Lieferant erneut sehr gute Preise macht, er liegt 10-25 % unter dem marktüblichen Preis. Die anderen Anbieter können keinen solchen Rabatt gewähren. Im Haushalt 2021 sind keine Mittel für die Anschaffung veranschlagt. Der Gemeinderat stimmte der Auftragserteilung für die Lieferung von 55 iPads mit Zubehör zum Preis von 27.530 € an die Firma alpha computer sales, Ottobrunn zu und genehmigte die dadurch entstehenden außerplanmäßigen Ausgaben.

 

Entscheidung über die Vermittlung von Spenden

Nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über die Annahme oder Vermittlung von Spenden durch die Gemeinde. Für das Jahr 2021 hat die Sparkasse Hochrhein einen Betrag von 20.125,00 € als Spende an Einrichtungen in der Gemeinde Klettgau zu verteilen. Diese Einrichtungen müssen soziale, gemeinnützige, kulturelle, sportliche oder karitative Bestrebungen fördern. Über die Spendenverteilung soll die Gemeinde der Sparkasse einen Vorschlag machen. Der Gemeinderat hat dem vom Bürgermeister unterbreiteten Vorschlag in der Sitzung zugestimmt.

Sitzungsprotokoll als PDF zum Download