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öffentliche Bekanntmachung

Erstelldatum22.10.2020

Bebauungsplanänderung "Im Nächsten", Gemarkung Erzingen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Klettgau hat am 12. Oktober in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Im Nächsten“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern.

Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
 

Maßgebend ist der Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 12. Oktober 2020.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage geschaffen werden.

Die Bebauungsplanänderung wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Öffentlichkeit kann sich bei der Gemeindeverwaltung Klettgau, Rathaus Erzingen, Degernauer Str. 22, Bauamt im Nebengebäude während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in der Zeit vom 23. Oktober 2020 bis einschließlich 24. November 2020 zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Klettgau, 15. Oktober 2020

 

Ozan Topcuogullari
Bürgermeister