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Aus der Gemeinderatssitzung vom 09.02.2015

Erstelldatum10.02.2015

Sitzungsbericht

Bebauungsplan „Am Klingen“, Ortsteil Erzingen, punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans

Seit 2012 konnte der nordwestliche Teil der Industriebrache der ehemaligen Ziegelei in Erzingen einer neuen Nutzung mit mehreren Märkten zugeführt werden. Um die Konversion der ehemaligen Industriefläche fortzuführen, wurde vom Gemeinderat bereits am 24.02.2014 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Klingen“ gefasst und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenvoranhörung beschlossen. Der Gemeinderat hat sich jetzt mit den Stellungnahmen befasst, welche die beteiligten Behörden zum Entwurf des Bebauungsplans vorgebracht haben.

Im Bereich des Neubaugebiets soll mit der Bebauungsplanaufstellung entsprechend den geplanten Nutzungen ein Mischgebiet festgesetzt werden, das vor allem versorgungsnahes Wohnen, aber auch nicht störendes und wohnnahes, vor allem versorgungsgeeignetes Gewerbe einschließlich Handelsnutzungen und freiberufliche Nutzungen ermöglicht. In den Randbereichen sollen die bestehenden Betriebe durch Festsetzung von Gewerbegebieten gesichert werden. Mit der Planung werden aus gegenwärtiger Sicht folgende Einzelziele verfolgt:

  • Wiedernutzbarmachung einer Industriebrache
  • Städtebauliche Neuordnung und Aufwertung dieser Brachfläche.
  • Sicherung vorhandener Betriebe und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten und gleichzeitig Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse.
  • Stärkung und Ergänzung des Versorgungsangebots in Erzingen durch Bereitstellung von Flächen für verschiedene Versorgungsfunktionen (Einzelhandel, Ärzte, Dienstleistung etc.) in räumlicher Nähe zum gewachsenen Versorgungsschwerpunkt.
  • Nachverdichtung im Umfeld von Bahnhof und Versorgungsangeboten zur Stärkung der Mobilitäts- und Versorgungsinfrastruktur und als Beitrag zum Flächensparen und zur Verkehrsvermeidung
  • Wohnen und Arbeiten in einem modernen, kompakten, gemeinschaftlichen und generationenübergreifenden Quartier
  • flächensparendes, innovatives Bebauungskonzept mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen, die den aktuellen Bedürfnissen einer vielfältigen Bevölkerung gerecht werden
  • Freiraumqualität und ökologische Aufwertung des Gewässers und der Uferbereiche
  • Hochwasserschutz durch Umsetzung eines Hochwasserschutzkonzeptes und angepasste Bauweise.

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Klettgau ist der betroffene Bereich als gewerbliche Baufläche dargestellt. Die geplanten gemischten Bauflächen können somit nicht aus dem bestehenden Flächennutzungsplan entwickelt werden. Daher ist auch eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.  

Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf wird jetzt zusammen mit dem Entwurf der 9. punktuellen Flächennutzungsplanänderung erneut öffentlich ausgelegt und auch die Behörden können noch einmal dazu Stellung nehmen.  

Bebauungsplan „Rechberger Straße“ in Erzingen beschlossen

Bereits im Jahr 2010 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Rechberger Straße“ in Erzingen gefasst. Die Gemeinde ist dort, am Ortsrand von Erzingen, Eigentümerin von 3 Grundstücken mit insg. 10.667 m². Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet als „künftige Wohnbaufläche“ ausgewiesen; allerdings mit dem Hinweis, dass dort eine Altlastverdachtsfläche liegt. Im Juli 2012 wurde eine umfangreiche Baugrunduntersuchung mit 11 Sondier­bohrungen vorgenommen. Die dabei gewonnenen Bodenproben wurden chemisch untersucht. Aufgrund der erhöhten Werte für PAK, Arsen und Kupfer wurde in Absprache mit dem Landratsamt Waldshut im August 2012 eine erneute Untersuchung des Oberbodens durchgeführt. Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Prüfwerte des Bundesbodenschutzgesetzes für Kinderspielplätze für alle Parameter unterschritten werden. Am 22.10.2012 hat der Gemeinderat gleichwohl beschlossen, das Verfahren aufgrund der Unsicherheit in Bezug auf die Akzeptanz des geplanten Baugebietes in der Bevölkerung ruhen zu lassen. Aufgrund der fehlenden Baumöglichkeiten im Ortsteil Erzingen haben sich Verwaltung und Planer jedoch aktuell nochmals intensiv mit der Problematik befasst und in Absprache mit dem Landratsamt Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Danach soll der mit PAK belastete Boden komplett ausgetauscht und durch Wandkies ersetzt werden.  

Nachdem der Gemeinderat im Dezember 2014 beschlossen hatte, das Verfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Rechberger Straße“ wieder aufzunehmen und weiter zu führen, fand in der Zeit vom 22. Dezember 2014 bis einschließlich 23. Januar 2015 die Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Auch andere Behörden hatten die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Der Gemeinderat hat nun über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen beraten und das Verfahren für den Bebauungsplan „Rechberger Straße“ mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen. In Kürze sollen die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet ausgeschrieben werden.  

Jahresrechnung 2014 und Haushaltsplan 2015 für das Altenwohnstift Klettgau beschlossen

Das Altenwohnstift Klettgau in der Hauptstraße Erzingen ermöglicht älteren Menschen ein selbständiges Wohnen in einem seniorengerechten Umfeld. Zur Verfügung stehen 10 Einzimmerwohnungen und 2 Zweizimmerwohnungen. Das Altenwohnstift Klettgau ist derzeit noch eine gemeinnützige Stiftung mit eigenem Haushaltsplan und eigener Jahresrechnung. Der Gemeinderat ist gleichzeitig Stiftungsrat und hat als solcher in seiner Sitzung die Jahresrechnung 2014 festgestellt und die Haushaltssatzung 2015 beschlossen.  

Im Jahr 2014 gab es einen Mieterwechsel, der aber zu keinem Leerstand führte. Weiterhin stehen die Räume der ehemaligen Cafeteria seit einigen Monaten leer. Trotzdem war es möglich, bei den Mieten Mehreinnahmen zu erzielen. Außergewöhnliche Unterhaltungsarbeiten für das Gebäude fielen nicht an, so dass der Finanzaufwand hierfür um 13.116 € unter dem Ansatz blieb. Bei den Geschäftsausgaben fielen außer den laufenden Kosten für EDV noch Aufwendungen für den Steuerberater an, der eine mögliche Auflösung der Rechtsform „Stiftung“ prüfte. Insgesamt konnte der Verwaltungshaushalt eine Zuführungsrate von 33.326 € erwirtschaften. Sie liegt um 17.826 € über dem Ansatz. Im Vermögenshaushalt fielen neben den Kredittilgungen diverse Ersatzbeschaffungen für Einrichtungsgegenstände an, die altersbedingt auszutauschen waren. Die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt reichte zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes aus. Darüber hinaus war eine Rücklagenzuführung von 15.943 € möglich.  

Der in der Sitzung ebenfalls beschlossene Haushaltsplan 2015 sieht einen Ansatz von 5.000 € für allfällige Beschaffungen von neuen Einrichtungsgegenständen, insbesondere Elektroherde und Kühlschränke, vor. Außerdem entstehen einmalige Aufwendungen durch den Umbau der ehemaligen Cafeteria zu Büroräumen.  

Gutachterausschuss der Gemeinde Klettgau

Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehören:

  • Erstellung von Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Ermittlung der Bodenrichtwerte
  • Fortführung der Kaufpreissammlung (der Gutachterausschuss erhält Abschriften aller Grundstückskaufverträge)

Zum Gutachterausschuss muss auch ein Bediensteter der Finanzbehörde sowie ein Stellvertreter gehören. Herr Lothar Grieshaber, der bisher als stellvertretender Gutachter für die Finanzbehörden auftrat, ist aus der Finanzverwaltung ausgeschieden. Auf Vorschlag des Finanzamts Waldshut-Tiengen hat der Gemeinderat Herrn Erwin Matthias aus Ühlingen-Birkendorf bis zum 24.04.2016 (Ende der Amtszeit der übrigen Gutachter) als stellvertretenden Gutachter für die Finanzbehörden zu bestellt.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Der Gemeinderat beschließt vierteljährlich über die Annahme von Spenden. In der Sitzung wurde der Annahme von mehreren Spenden jeweils einstimmig zugestimmt. Für 9 Einzelspenden mit einem Wert von über 100 € musste dabei nach den einschlägigen Vorschriften gesondert Beschluss gefasst werden. Den Spendern ein herzliches Dankeschön!  

Behandlung von Baugesuchen

Der Gemeinderat konnte den 3 vorliegenden Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung erteilen. Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.

Sitzungsbericht in PDF zum Download