Hauptbereich
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte 6 vorliegenden Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung erteilen.
Einem im Ortsteil Erzingen geplanten 8-Familienhaus wurde das Einvernehmen der Gemeinde nicht erteilt, da sich dieses nach Ansicht des Gemeinderats hinsichtlich der überbauten Fläche und dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die Umgebungsbebauung einfügt.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
Wiederaufbau Dachgeschoss Altenwohnstift Klettgau; Arbeitsvergaben
In der Sitzung vom 14.05.2018 hat der Gemeinderat den vorgestellten Plänen zum Wiederaufbau des Dachgeschosses zugestimmt. Der daraufhin eingereichte Bauantrag wurde am 03.07.2018 genehmigt.
Die Zimmermannsarbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. 3 Angebote gingen rechtzeitig zum Submissionstermin am 24.08.2018 ein, davon musste jedoch 1 Angebot aus formalen Gründen (Änderungen am Leistungsverzeichnis) ausgeschlossen werden. Der Auftrag wurde an die Firma Holzbau Wassmer aus Klettgau vergeben, welche mit 117.816,49 € das günstigste Angebot abgegeben hat.
Die Arbeiten für die zusätzliche Fluchttreppe und die sonstigen Schlosserarbeiten wurden ebenfalls ausgeschrieben. Beide Aufträge wurden an die Firma Metallbau Kech aus Stühlingen vergeben, welche mit 32.736,90 € für die Fluchttreppe bzw. 18.340,64 € für die Schlosserarbeiten jeweils das günstigste Angebot abgegeben hat.
Neubau Geh-/Radweg entlang der Gemeindestraße zwischen Rechberg und Erzingen; Arbeitsvergabe
In den vergangenen Jahren hat sich die Gemeindeverwaltung mit dem Gemeinderat intensiv an verschiedenen Wegeverbindungen für Fußgänger und Radfahrer abseits des öffentlichen motorisierten Straßenverkehrs beschäftigt. Inzwischen konnten mit den Geh-/Radwegen in der Ortsdurchfahrt Riedern und seit dem Frühjahr 2018 auch Richtung Dettighofen erhebliche Verbesserungen und vor allem Sicherheitsgewinne erzielt werden. Auch Wegeverbindungen, wie der Weg auf dem Damm des Seegrabens zwischen Grießen und Weisweil und der Verbindungsweg zwischen Weisweil und Erzingen verbessern das Angebot.
Eine wichtige weitere Wegeverbindung zwischen Rechberg und Erzingen kann nun realisiert werden und damit die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer auf diesem kurvigen und schmalen Gemeindestraßenabschnitt deutlich verbessert werden. Neben der Fahrbahn wird bergseitig auf ca. 970m ein mit 2,50m asphaltierter Geh-/Radweg geschaffen, der inkl. Bankettbereichen eine Gesamtbreite von ca. 3,50m haben wird. Damit wird auch eine gute Zugänglichkeit zu den benachbarten Grundstücken gewährleistet. Nach sorgfältiger Planung und Abstimmung mit Regierungspräsidium und Landratsamt, insbesondere in ökologischer und finanzieller Hinsicht und nach Abklärung der baurechtlichen Voraussetzungen und den intensiven und teilweise langwierigen Grundstücksverhandlungen wurden die Arbeiten öffentlich ausgeschrieben. Der Gemeinderat vergab die Arbeiten an den günstigsten Bieter, die Firma Alfred Kaiser Pflaster- und Natursteinbau GmbH zum Angebotspreis von 333.334,80 €. In diesem Preis sind Kabelbau-/Schutzrohrarbeiten für die Stromversorgung in Höhe von 38.767,82 € enthalten, welche von der EVKR beauftragt und bezahlt werden. Die Auftragssumme liegt insgesamt ca. 7 % über der vom Planungsbüro berechneten Kosten. Ursache hierfür sind insbesondere die im Laufe des Jahres erheblich gestiegenen Asphaltpreise Hinzu kommen für die Gemeinde Kosten für Kiesmaterial von ca. 35.000 €. Der Ansatz für die Gemeindemaßnahme inkl. der Ingenieurhonorare im Haushalt 2018 liegt bei 350.000 €. Der Geh-/Radweg wird nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz mit 142.000 € bezuschusst.
Ganztagsschule bzw. Betreuungsangebot an der Grundschule Grießen
Statt der bisherigen Ganztagsschule soll an der Grundschule Grießen das zunächst für das laufende Schuljahr beschlossene Angebot der Gemeinde so dauerhaft beibehalten werden:
- verlässliche Grundschule/Betreuungszeit vor dem Unterricht ab 07:45 Uhr und nach dem Unterricht bis 12:50 Uhr (Elternbeitrag pro teilnehmendes Kind 25,00 €/Monat).
- warmes Mittagessen mit Betreuung (Montag bis Donnerstag), von 12:50 bis 13:45 Uhr wenn an mindestens 3 Wochentagen mindestens 10 Kinder teilnehmen (Preis 3,50 € pro Essen)
- Hausaufgabenbetreuung (Montag bis Donnerstag) von 13:45 bis 15:00 Uhr (Elternbeitrag pro teilnehmendes Kind 20,00 €/Monat)
Nach entsprechenden Beschlüssen von Lehrer- und Schulkonferenz hat nun auch der Gemeinderat beschlossen, dass die Aufhebung der Ganztagsschule in der „alten Form“ zum Schuljahr 2019/20 beim Schulamt beantragt werden soll. Nachteile waren:
- geringe Akzeptanz des bei einer Anmeldung für 4 Tage verbindlichen Modells bei den Eltern
- Unsicherheit, da Abfrage und Entscheidung für das Schuljahr 2019/20 wieder erst im Frühjahr 2019; gegebenenfalls muss dann wieder innerhalb kurzer Zeit alles neu organisiert werden.
- die Ganztagsschule hatte einen enormen organisatorischen Aufwand verursacht u.a. für die Suche außerschulischer Partner und für die Abrechnung.
- dadurch auch geringere Chancen für die Neubesetzung der Rektorenstelle
- Ganztagsbetrieb auch für Lehrer nicht attraktiv; erschwert die Suche nach neuen Kräften.
Das Schuljahr 2017/18 ist noch nicht abgerechnet, im Schuljahr 2016/17 hat die Gemeinde rund 22.700 € für den Ganztagsbetrieb und 4.500 € aus dem „Jugendbegleiter-Programm“ erhalten. Das Kultusministerium will künftig flexible kommunale Betreuungsangebote finanziell unterstützen, da diese „vielfach den Bedürfnissen der Eltern entsprechen“. Dies bedarf aber noch der konkreten Abstimmung innerhalb der Landesregierung. Eine finanzielle Förderung für das Betreuungsangebot der Gemeinde ist derzeit also noch unklar.
Fortschreibung des Flächennutzungsplans
Der Flächennutzungsplans (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert werden soll. Es handelt sich um eine Plandarstellung des gesamten Gemeindegebietes, in dem die bestehenden und für die Zukunft erwünschten Flächennutzungen dargestellt sind. So werden zum Beispiel Flächen von Wohngebieten, Gewerbegebieten und Ackerflächen dargestellt. Die Gemeinde ist insoweit an den FNP gebunden, als Bebauungspläne daraus entwickelt werden sollen. Gegenüber den Bürgern entfaltet der FNP keine direkte Wirkung, andere Planungsträger müssen den FNP aber berücksichtigen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 16.10.2017 die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenvoranhörung eingegangenen Stellungnahmen behandelt und die Unterlagen für die Offenlage freigegeben. Diese fand in der Zeit vom 4. Dezember 2017 bis einschließlich 19. Januar 2018 statt. Gleichzeitig wurde den Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Parallel zum FNP wird auch der Landschaftsplan aktualisiert.
Der Gemeinderat hat in der aktuellen Sitzung entschieden, wie die während der Offenlage eingegangenen Anregungen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Die mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplans bzw. Landschaftsplans beauftragten Planer waren in der Sitzung anwesend und haben die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge erläutert und die weiterentwickelten Planunterlagen vorgestellt. Auf einige Bauflächen wird im weiteren Verfahren verzichtet, andere wurden neu aufgenommen. Schließlich konnte der Gemeinderat die Planunterlagen in der aktuellen Form billigen. Wegen der vorgenommen Änderungen ist eine erneute Offenlage notwendig.
Entwidmung eines Feldweges in Bühl
Der Gemeindefeldweg Flst. Nr. 1418 der Gemarkung Bühl ist Bestandteil des Radwegenetzes im Landkreis Waldshut. Im Bereich des Sägereibetriebes Rothmund in Bühl hatte der Radweg einen ungünstigen Verlauf. Er verlief entlang des Sägereiareals und beeinträchtigte dort den Betriebsablauf. Aus diesem Grund wurde der Radweg nach Norden verlegt, ein Teil des bisherigen Feldweges soll an die Firma Rothmund verkauft bzw. abgetauscht werden. Der Wirtschaftsweg stellt nach § 7 Abs. 1 Straßengesetz eine öffentliche Straße dar. Öffentliche Straßen sind dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Nachdem nun die neue Wegtrasse betriebsfertig hergestellt wurde, ist von der Gemeinde für die zu verkaufende Teilfläche von Flst. Nr. 1418 ein Entwidmungsverfahren durchzuführen. Durch die Eintragung von unbefristeten Überfahrtsrechten auf dem zu entwidmenden Feldwegstück zu Gunsten der Eigentümer der an den Feldweg angrenzenden Grundstücke ist der Feldweg für die Erschließung dieser Grundstücke nicht mehr notwendig.
Mit dem Absichtsbeschluss des Gemeinderates vom 14.05.2018 wurde das Einziehungsverfahren eingeleitet. Die Einziehungsabsicht ist öffentlich bekannt zu machen. Sie erfolgte durch die öffentliche Bekanntmachung im Gemeindemitteilungsblatt vom 17.05.2018. Während der Auslegung der Verfahrensunterlagen wurden keinerlei Einwendungen bzw. Anregungen vorgetragen. Deshalb hat der Gemeinderat dem Erlass einer entsprechenden Allgemeinverfügung (Einziehungsverfügung) zugestimmt, mit welcher das Verfahren zur Einziehung des Feldwegs abgeschlossen wird. Gegen diese Allgemeinverfügung (Verwaltungsakt) ist das Rechtsmittel des Widerspruchs zulässig.
Flixbus-Linie durch Klettgau wird wieder eingestellt
Im Juli teilte die Firma Flixbus mit, dass die Linie 301 über Klettgau ab dem 08.08.2018 betriebsbedingt wieder eingestellt wird. Das Streckennetz werde jedoch fortlaufend erweitert, ein Wiederanschluss von Klettgau zu einem späteren Zeitpunkt sei daher nicht ausgeschlossen.