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Archiv: Gemeinde Klettgau

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Hauptbereich

Aus der Gemeinderatssitzung vom 14.05.2018

Erstelldatum15.05.2018

Sitzungsbericht und Protokoll

Behandlung von Baugesuchen

Der Gemeinderat konnte allen vorliegenden Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung erteilen.

Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.

 

Wiederaufbau Altenwohnstift

Für den Wiederaufbau des abgebrannten Dachgeschosses ist ein Bauantrag notwendig, welchen das Planungsbüro Bauraum aus Konstanz ausgearbeitet hat. Architekt Gerhard Maier hat dem Gemeinderat die Planung vorgestellt. Die Pläne für den Wiederaufbau sehen eine veränderte Raumaufteilung vor. Die beiden Wohnungen im Dachgeschoss sind künftig behinderten- bzw. rollstuhlgerecht. In den Plänen vorgesehen ist auch der Anbau einer Fluchttreppe aus Metall, um so einen weiteren Rettungsweg zu schaffen. Schließlich soll die Gestaltung des Daches im neu aufzubauenden Bereich geändert werden. Der Gemeinderat stimmte den vorgestellten Plänen zu.

 

Vorstellung des beauftragten Schulleiters der Grundschule Grießen

In der Sitzung hat sich Herr Ingo Regel dem Gemeinderat vorgestellt. Herr Regel wurde vom Staatlichen Schulamt Lörrach mit Wirkung vom 01.08.2018 zum beauftragten Schulleiter der Grundschule Grießen bestellt.

 

Sanierung Grundschule Grießen - Arbeitsvergaben

Der Gemeinderat hatte beschlossen, die Sanierung der Grundschule Grießen mit der Foyer-Vergrößerung und der weiteren Modernisierung der Treppenhäuser und Flure mit den erforderlichen Brandschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen fortzuführen. Vorgesehen war, den größtmöglichen Teil der Arbeiten im Jahr 2018 auszuführen. Für die Sanierungsarbeiten sind Zuschüsse beantragt worden. Nach Auskunft der zuständigen Behörde kann jedoch erst Ende Juli mit den Zuschussbescheiden gerechnet werden. Auch eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“, welche eine frühere Auftragserteilung ermöglichen würde, könne nicht ausgestellt werden. Die Arbeiten zur Foyer-Vergrößerung sollen bereits in den Pfingstferien beginnen. Auch mit der Auftragserteilung für die zuschussfähigen Sanierungsarbeiten kann nicht bis Ende Juli gewartet werden. Aus diesem Grund sollen im laufenden Jahr 2018 nur die ohnehin nicht zuschussfähigen Arbeiten für die Foyer-Vergrößerung sowie ohne Zuschuss die Anpassungsarbeiten im Foyer durchgeführt werden. Der Zuschussantrag wird zunächst zurückgezogen und für die 2019 auszuführenden weiteren Arbeiten neu gestellt werden.

Verschiedene Arbeiten wurden zwischenzeitlich ausgeschrieben bzw. es wurden Angebote eingeholt. Der Gemeinderat hat der Auftragserteilung an die jeweils günstigsten Anbieter zugestimmt:

  • Pflasterbauarbeiten an Firma Kaiser, Klettgau zum Preis von 41.503,04 €
  • Fliesenarbeiten an Firma Salamis, Klettgau zum Preis von 17.883,84 €
  • Estrichrarbeiten an Firma Kammerer, Murg zum Preis von 9.001,04 €
  • Schreinerarbeiten an Firma Wolfgang Manz, Klettgau zum Preis von 5.546,59 €
  • Gipserarbeiten an Firma Vetter, Jestetten zum Preis von 46.169,52 €
 

Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen

Mit der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen wird das tatsächliche Betreuungsangebot in der Gemeinde dargestellt und geprüft, ob gesetzliche Rechtsansprüche erfüllt sind. Daneben sollen gegebenenfalls Ziele für die Weiterentwicklung des Betreuungsangebots in der Gemeinde festgelegt werden. Die Bedarfsplanung ist auch Grundlage für die finanzielle Förderung von kirchlichen und privaten Einrichtungen. Der Gemeinderat hat die Bedarfsplanung aktualisiert und in diesem Zuge u.a. folgende Beschlüsse gefasst:

  • Um im Kindergarten Erzingen weitere Ganztagsplätze anbieten zu können, soll eine VÖ-Gruppe (verlängerte Öffnungszeiten) in eine VÖ/GT-Gruppe umgewandelt werden. Da nicht alle VÖ-Plätze benötigt werden, soll die zweite VÖ-Gruppe in eine Kleingruppe mit bis zu 12 Plätzen umgewandelt werden. (Der Personalbedarf reduziert sich durch beide Maßnahmen insgesamt um 0,45 Stellen.)
  • Im Kindergarten Geißlingen reichen die vorhandenen 28 Plätze im kommenden Kindergartenjahr nicht aus, um alle Anmeldungen zu berücksichtigen. Deshalb soll rechtzeitig eine zusätzliche Kleingruppe mit 10 Plätzen eröffnet werden.
  • Im Kindergarten Grießen reichen die vorhandenen 75 Plätze im kommenden Kindergartenjahr nicht aus, um alle Anmeldungen zu berücksichtigen. Deshalb soll rechtzeitig eine zusätzliche Kleingruppe mit 12 Plätzen eröffnet werden. Bisher kann aus mehreren Betreuungszeit-Modellen gewählt werden, täglich aber nicht mehr als 6,5 Stunden. Die Flexibilität hat einen sehr hohen Personalschlüssel zur Folge. Nur 5 Familien nehmen die Möglichkeit wahr, an einzelnen Wochentagen unter­schiedliche Betreuungszeiten zu wählen. In Abstimmung mit Kirchengemeinde und Einrichtungsleitung wurde beschlossen, das flexible Betreuungsangebot mit max. 6,5 Stunden täglicher Betreuungszeit künftig nicht mehr anzubieten. Die täglich nutzbare Betreuungszeit erhöht sich als „Ausgleich“ von 6,5 Stunden auf 7 Stunden (bei einem geringeren Personalschlüssel). Die Gruppen sollen als VÖ-Gruppen mit zwei verschiedenen Betreuungszeiten geführt werden (07:15 bis 14:15 Uhr oder alternativ 08:15 bis 15:15 Uhr). Würden die flexiblen Öffnungszeiten für alle 4 Gruppen gelten, müssten im bisherigen Bewegungsraum 35 Schlafmöglichkeiten geschaffen werden, die Bewegungs­möglichkeiten würden wegfallen. Davon rät auch die Fachberaterin ab.
  • Im vergangenen Jahr wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um den Bestand des Kindergartens Riedern a.S. zu sichern. Durch den Zuzug von 4 Kindern im Kindergartenalter, 3 Zurückstellungen vom Schulbesuch, die Vergabe von 5 Plätzen an Kinder aus der Schweiz und die Anmeldung von 5 Kindern aus Riedern/Bühl für eine Aufnahme mit 2 Jahren hat sich die Situation völlig geändert. Mit der vorhandenen Gruppe müssten alle Aufnahmewünsche unter 3 Jahre abgelehnt werden. 2 weitere Kinder könnten statt im Juli 19 erst im September 19 aufgenommen werden. Damit diese Maßnahmen nicht notwendig werden, wird im September 2018 eine zusätzliche Kleingruppe mit 10 Plätzen eröffnet werden.
 

Verkauf und Entwidmung des Feldwegs Flst.Nr. 1418/Teil, „Hinterbohl“, Bühl

Der Gemeindefeldweg Flst. Nr. 1418 der Gemarkung Bühl ist Bestandteil des Radwegenetzes im Landkreis Waldshut. Im Bereich des Sägereibetriebes Rothmund in Bühl hatte der Radweg einen ungünstigen Verlauf. Er verlief entlang des Sägereiareals und beeinträchtigte dort den Betriebsablauf. Aus diesem Grund wurde der Radweg nach Norden verlegt, ein Teil des bisherigen Feldweges soll an die Firma Rothmund verkauft bzw. abgetauscht werden. Der Wirtschaftsweg stellt nach § 7 Abs. 1 Straßengesetz eine öffentliche Straße dar. Öffentliche Straßen sind dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Nachdem nun die neue Wegtrasse betriebsfertig hergestellt wurde, ist von der Gemeinde für die zu verkaufende Teilfläche von Flst. Nr. 1418 ein Entwidmungsverfahren durchzuführen. Durch die Eintragung von unbefristeten Überfahrtsrechten auf dem zu entwidmenden Feldwegstück zu Gunsten der Eigentümer der an den Feldweg angrenzenden Grundstücke ist der Feldweg für die Erschließung dieser Grundstücke nicht mehr notwendig. Der Gemeinderat hat das Entwidmungsverfahren mit einem entsprechenden Absichtsbeschluss eingeleitet.

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 – Korrektur der Kassenbestände von Gemeinde und Altenwohnstift Klettgau

Der Gemeinderat hatte in der Sitzung vom 26.06.2017 die Eröffnungsbilanzen zum 01.01.2016 für die Gemeinde und das Altenwohnstift Klettgau (AWStift) festgestellt. Für das AWStift war kein separater Kassenbestand ausgewiesen. Dieser Kassenbestand sollte im EDV-System über eine Hintergrundverarbeitung abrufbar sein. Trotz entsprechender Absprache wurde dies vom kommunalen Rechenzentrum nicht entsprechend eingerichtet. Das hat die Folge, dass auch in der Eröffnungsbilanz des AWStift ein Kassenbestand auszuweisen ist. Dieser liegt zum 01.01.2016 bei 118.985,68 €. Um diesen Betrag verringert sich der Kassenbestand der Gemeinde Klettgau zum 01.01.2016. Entsprechend den Änderungen beim Kassenbestand auf der Aktivseite verändert sich die Position des Basiskapitals auf der Passivseite. Die anderen Positionen der Eröffnungsbilanz bleiben unverändert. Um den Vorgang nachvollziehbar darzustellen, wurde vom Gemeinderat eine korrigierte Eröffnungsbilanz für die Gemeinde Klettgau und das Altenwohnstift Klettgau festgestellt.

 

Feststellung des Jahresabschlusses 2016

Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Klettgau durch Beschluss festgestellt und damit den ersten Jahresabschluss nach der Umstellung der kompletten Buchhaltung auf das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen. Der Ergebnishaushalt sah einen Fehlbetrag von 2.222.900 € vor, der sich schlussendlich auf einen Fehlbetrag von 93.212 € reduzierte. Die Hauptgründe hierfür sind auf der Ertragsseite ein Plus bei Steuern und ähnlichen Abgaben von 712.875 € und mehr sonstige ordentliche Erträge von 156.016 €. Auf der Aufwandsseite lagen die planmäßigen Abschreibungen um 314.169 € unter dem Ansatz. Das ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass im Laufe des Haushaltsjahres vor Erstellung der Eröffnungsbilanz eine Neubewertung diverser Liegenschaften erfolgte. Dadurch ergab sich eine Reduktion der Abschreibungen. Die größten Abweichungen zwischen Haushaltsansatz und Vollzug ergaben sich bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Der Vollzug liegt um 815.990 € unter den Ansätzen von 4.268.850 €.

Die beschriebene Situation in der Ergebnisrechnung führte in der Finanzrechnung zu einem deutlich besseren Ergebnis. Statt einem Zahlungsmittelbedarf von 225.700 € ergab sich ein Zahlungsmittelüberschuss von 1.865.320 €. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit waren mit 1.628.000 € geplant und schließen mit 2.587.128 € ab. Der Hauptgrund liegt darin, dass die Gemeinde deutlich mehr Bauplätze und Gewerbeflächen in 2016 verkaufen konnte als geplant. In diesem Zusammenhang muss klar sein, dass diese Einzahlungen im Folgejahr 2017 nicht mehr zur Verfügung stehen. Auszahlungen für Investitionstätigkeiten lagen laut Plan bei 6.295.500 €. Die Abschlusssumme beläuft sich auf 6.461.399 €. Die Gemeinde hat außerplanmäßig einen Investitionszuschuss von 200.000 € an die Sozialstation und ein Darlehen von 599.000 € an die Gemeindewerke Klettgau geleistet. Beim Erwerb von beweglichem Vermögen gab es überplanmäßige Auszahlungen von 304.976 €, bedingt durch die Beschaffung einer Feuerwehrdrehleiter. Beim Grunderwerb liegt die Überschreitung bei 709.480 € (Ansatz: 875.000 €). Diese Auszahlungen entstanden dadurch, dass es der Gemeinde nach langen Verhandlungen möglich war, deutlich mehr Rohbauland als geplant zu erwerben. In der Zukunft wird es möglich sein, diese Auszahlungen über Einzahlungen aus Bauplatzverkäufen wieder herein zu bekommen. Bei den Baumaßnahmen ergibt sich folgendes Bild: Haushaltsansatz 4.860.000 € und Vollzug von 3.212.443 €.

Die Bilanzsumme liegt Ende 2016 bei 135.427.088 €. Im Vergleich zum Vorjahr hat sie sich um 1.260.389 € erhöht. Auf der Aktivseite hat das Sachvermögen um 2,29 Mio. € zugenommen. Damit einher ging ein Rückgang des Finanzvermögens von 1,18 Mio. €, da das Finanzvermögen teilweise zur Finanzierung des Sachvermögens diente. Aus einem Überschuss beim Sonderergebnis konnte zum Jahresende eine Rücklage von 531.447 € gebildet werden, welche als Finanzierungspolster für die Folgejahre dient.

 

Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Altenwohnstift Klettgau

Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss 2016 des Altenwohnstift Klettgau durch Beschluss festgestellt. Hier ergibt sich in der Ergebnisrechnung ein Fehlbetrag von rund 22.400 €. Dieser ist in den kommenden Jahren zu decken. In der Finanzrechnung konnte ein Zahlungsmittelüberschuss von rund 15.000 € verbucht werden. Die Bilanzsumme liegt Ende 2016 bei 875.816 € und ist im Vergleich zum Vorjahr um rund 30.000 € zurückgegangen.

 

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Der Gemeinderat beschließt vierteljährlich über die Annahme von Spenden. In der Sitzung wurde mehreren Spenden einstimmig zugestimmt. Den Spendern ein herzliches Dankeschön!


Sitzungsprotokoll als PDF zum Download