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Archiv: Gemeinde Klettgau

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Aus der Gemeinderatssitzung vom 23.04.2018

Erstelldatum24.04.2018

Sitzungsbericht und Protokoll

Blutspenderehrung

Bürgermeister Ozan Topcuogullari hat zu Beginn der Sitzung gemeinsam mit einer Vertreterin des DRK mehrere Blutspender geehrt. Die Blutspender erhielten Ehrennadel und Urkunde des DRK sowie ein Geschenk der Gemeinde Klettgau.

 

Behandlung von Baugesuchen

Der Gemeinderat konnte allen vorliegenden Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung erteilen.

Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.

 

Sanierung Grundschule Grießen - Arbeitsvergaben

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 19.03.2018 beschlossen, die Sanierung der Grundschule Grießen mit der Foyer-Vergrößerung und der weiteren Modernisierung der Treppenhäuser und Flure mit den erforderlichen Brandschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen fortzuführen. Der größtmögliche Teil der Arbeiten soll im Jahr 2018 ausgeführt werden. Verschiedene Arbeiten wurden zwischenzeitlich ausgeschrieben bzw. es wurden Angebote eingeholt. Für die Sanierungsarbeiten sind Zuschüsse beantragt worden. Nach Auskunft der zuständigen Behörde kann erst Ende Juli mit den Zuschussbescheiden gerechnet werden. Auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung könne nicht ausgestellt werden. Um die zu erwartenden Zuschüsse nicht zu gefährden, können die Aufträge deshalb noch nicht vergeben werden. Stattdessen hat der Gemeinderat Bürgermeister Topcuogullari mit der Auftragserteilung an die jeweils günstigsten Anbieter bevollmächtigt:

  • Maurerarbeiten an Firma Bernd Griesser, Klettgau zum Preis von 39.068,83 €
  • Schlosserarbeiten an Firma Thoma, Hohentengen zum Preis von 5.379,99 €
  • Metallbau-/Verglasungsarbeiten an Firma Tröndle & Berger, Weil am Rhein zum Preis von 36.360,45 €
  • Elektroinstallation an Firma Schilling Licht & Strom, Klettgau-Grießen zum Preis von 15.520,73 €
  • Heizung Installation an Firma Hauser, Jestetten zum Preis von 10.456,63 €

Die Gemeindeverwaltung wird versuchen, mit der zuständigen Behörde eine Lösung zu finden, die eine rechtzeitige Auftragserteilung ermöglicht. Ein Teil der Arbeiten für die Vergrößerung des Foyers soll bereits in den Pfingstferien ausgeführt werden. Diese Erweiterungsmaßnahme wird aber ohnehin nicht bezuschusst.

 

Einführung eines ergänzenden Bus-Linienverkehrs mit Kleinbus in Klettgau

Die bereits bestehenden Angebote im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Klettgau sind für einzelne Ortsteile nicht immer optimal – vor allem in den Schulferien. Um die Mobilität der Einwohner attraktiver zu gestalten und weitere Möglichkeiten anzubieten, erteilt die Gemeinde Klettgau den Auftrag für einen ergänzenden Linienverkehr. Die Gemeindeverwaltung hat zusammen mit Landkreis und Südbadenbus (SBG) ein Konzept für zusätzliche Fahrten entwickelt. Vorgesehen sind danach zusätzliche Fahrten mit einem Kleinbus (Platz für Fahrer und 8 Fahrgäste) von Bühl über Riedern und Weisweil nach Erzingen sowie zwischen Rechberg und Erzingen an 2 Vormittagen pro Woche (Mittwoch und Freitag). Für die Buslinie Erzingen – Grießen – Geißlingen existieren zu den relevanten Zeiten bereits Angebote der SBG im Stundentakt. Die Fahrten sollen außer an Feiertagen das ganze Jahr einschließlich Schulferien angeboten werden und werden von der SBG in deren Fahrpläne übernommen (digital und in Papierform). Das neue Fahrplanangebot wird über einen Zeitraum von 3 Jahren getestet.

Für die Fahrten wurden 3 Angebote eingeholt. Der Auftrag für den ergänzenden Bus-Linienverkehr wurde für ein Jahr an die Firma Behringer GmbH Verkehrsbetrieb in Erzingen vergeben, welche mit 103,50 € netto/Einsatztag das günstigste Angebot abgegeben hat. Die Fahrten müssen entweder zum Tarif des Waldshuter Tarifverbunds (WTV) angeboten werden oder kostenlos. Der Tarif des WTV für eine einfache Fahrt liegt derzeit bei 2,40 € (bzw. 1,35 € für ein Kind). Um eine möglichst hohe Akzeptanz des neuen Angebots zu erreichen, hat sich der Gemeinderat für ein kostenloses Angebot entschieden. Für das neue Mobilitätsangebot wird ein Zuschuss des Landkreises Waldshut beantragt werden. Von dort werden entsprechende Angebote seit Anfang 2017 mit einem Drittel des Fehlbetrages bezuschusst. Der zu erwartende Kreiszuschuss liegt bei 4.462,50 €, der von der Gemeinde zu tragende Betrag beträgt dann 8.925,00 € jährlich.

 

Gemeindewerke Klettgau: Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben und Wirtschaftsplan 2018

Im Zusammenhang mit dem Radwegausbau in Riedern a.S. wurden von den Gemeindewerken die Hausanschluss- und Hauptschieber sowie die Überflurhydranten erneuert, ergänzt und ersetzt, soweit sie sich im Bereich des Radweges befanden. Ausgeschrieben wurden 20 Stück zwingend auszutauschende Absperrschieber. Im Zuge des Radwegeumbaus war es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten unvermeidlich, insgesamt 36 Schieber auszutauschen (rund 80% „Mehrmenge“ bei rund 45% Kostenmehraufwand). Bei einer Ausführung im Nachgang wären die Arbeiten nicht mehr möglich und wesentlich aufwändiger gewesen. Dies kann somit als äußerst kostengünstige und für die über 50 Jahre alten Schieber nachhaltige Investition bezeichnet werden.

Weiter entstanden (Mehr-) Aufwendungen für

  • die Erneuerung der Streckenschieber / der Schieberkreuze auf Höhe der Einmündung unterer und oberer Zinkenweg und "Am Schloßbuck", die innerhalb der Fahrbahn der L163 lagen und teilweise nur an Sonntagen ohne LKW-Verkehr ausgeführt werden konnten (Vorgaben aus der verkehrsrechtlichen Genehmigung);
  • Berichtigung / Rückbau der doppelten Leitungsführung in der Einmündung "Am Schloßbuck"; einschl. Rückbau des Überflurhydranten und Setzen eines neuen;
  • Rückbau des Schieberschachtes beim Anschluss Mühlenweg; aufgrund unbekannter, anderer Leitungslage zusätzlicher Anschluss eines Gebäudes im Mühleweg, jedoch kostengünstige Kreuzung der L163 aufgrund der Mitverlegung mit anderen Leitungen.
  • Honorarschlussrechnung des Ing.-Büros sowie die Verrechnung zwischen der Gemeinde und den Gemeindewerken für das verbaute Kies- und Sandmaterial

Im Wirtschaftsplan 2016 waren 50.000 € veranschlagt, Für die restlichen Arbeiten wurde im Wirtschaftsplan 2017 nur noch ein Betrag in Höhe von 25.000 € vorgesehen. Dieser Mittelansatz wurde um 21.100 € überschritten. Der Gemeinderat genehmigte die überplanmäßigen Ausgaben nachträglich.

Dem Entwurf des Wirtschaftsplans 2018 der Gemeindewerke Klettgau wurde in der Sitzung vom 05.02.2018 zugestimmt. Sofern alle im Vermögenshaushalt veranschlagten Maßnahmen durchgeführt werden können war beabsichtigt, evtl. Liquiditätsengpässe mit einem Kassenkredit zu decken. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat beanstandet, dass dies formal nicht zulässig ist, da dieser Betrag im Vermögensplan zur Refinanzierung der dort vorgesehenen Investitionen benötigt wird und daher als „Kreditaufnahme“ aufzuführen ist. Kassenkredite dürfen nicht zur Deckung von Investitionen herangezogen werden. Der Gemeinderat hat deshalb einen neuen Beschluss für den entsprechend geänderten Wirtschaftsplan gefasst. Um flexibel zu sein, wurde der Betrag in Höhe von 185.000 € sowohl als Kassenkredit wie auch als Kreditaufnahme in der Feststellung zum Wirtschaftsplan 2018 beschlossen.

 

Bürgerbegehren „Keine Motorsportanlage in Klettgau!“ - Veröffentlichung der innerhalb der Gemeindeorgane vertretene Auffassung

Am 18.12.2017 wurde das Bürgerbegehren „Keine Motorsportanlage in Klettgau!“ ein­gereicht. Mittlerweile hat der Gemeinderat festgestellt, dass das Bürgerbegehren zulässig ist und den Termin für die Durchführung des Bürgerentscheids am Sonntag, 03.06.2018 festgelegt. Abgestimmt wird über die Frage „Soll die Gemeinde Klettgau die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Projekt mit Motorsportanlage, Hotel und Nebenanlagen in der Gemeinde schaffen?“ Nach § 21 Abs. 5 GemO muss den Bürgern die innerhalb der Gemeindeorgane vertretene Auffassung durch Veröffentlichung oder Zusendung einer schriftlichen Information bis zum 20. Tag vor dem Bürgerentscheid dargelegt werden. Vom Gemeinderat ist dabei kein Beschluss über die von der Mehrheit vertretene Auffassung zu treffen. Vielmehr sollen die bei den Organen der Gemeinde vertretenen (ggf. auch unterschiedlichen) Haltungen der Bevölkerung dargelegt werden. In der Sitzung wurde über die Formulierung einer entsprechenden Stellungnahme beraten. In der Veröffentlichung oder schriftlichen Information der Gemeinde zum Bürgerentscheid dürfen die Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens ihre Auffassung zum Gegenstand des Bürgerentscheids in gleichem Umfang darstellen wie die Gemeindeorgane.


Vogelvoliere im Dorfpark Erzingen wird abgebaut

Im Dorfpark in Erzingen besteht bekanntlich schon seit Jahren eine Vogelvoliere, in der verschiedene Zuchtvögel gehalten werden. Betreiber ist ein privater Züchter. Die Voliere ist in einem baulich schlechten Zustand und müsste - unter Berücksichtigung der Tierschutzrichtlinien - renoviert werden. Der Betreiber der Voliere hat immer wieder Probleme mit Vandalismus (teilweise wurde das Gitter beschädigt, Vögel sind entflogen oder wurden sogar gequält) und er hat mitgeteilt, dass er deshalb den Betrieb der Voliere einstellen wird. Zuletzt waren noch 5 Vögel untergebracht, aktuell ist die Voliere ganz leer. Der Gemeinderat hat sich dafür entschieden, die Voliere abzubauen. Für diesen Bereich des Dorfparks soll ein Konzept für eine attraktive Neugestaltung #

Sitzungsprotokoll als PDF zum Download