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Archiv: Gemeinde Klettgau

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Aus der Gemeinderatssitzung vom 05.03.2018

Erstelldatum07.03.2018

Sitzungsbericht und Protokoll

Behandlung von Baugesuchen

Der Gemeinderat konnte allen 5 vorliegenden Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung erteilen.

Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.

 

KlettgauBad - Absenkung Beckenrand Kombibecken; Auftragserteilung für Sanierung

Das KlettgauBad wurde im Winter 2003-2004 grundlegend saniert und die Becken erhielten eine Edelstahlauskleidung. Hierbei wurden die Rinnen des Kombibeckens auf die bestehenden Fundamente des alten Betonbeckens platziert, lediglich auf der Ostseite und im Bereich der neuen Rutsche auf der Südseite erhielt das Becken neue Fundamente. Im Jahr 2010 wurde festgestellt, dass das Beckenwasser an der Nordost-Ecke des Beckens stärker in die Überlaufrinne fließt. Eine Messung der Beckenoberkante im Jahr 2010 ergab, dass sich der Beckenrand an der Nordost-Ecke um 11 mm seit 2004 gesenkt hatte. Eine weitere Messung 2016 ergab, dass sich der Eckpunkt nun um 14 mm gegenüber 2004 gesenkt hatte. Je weiter man von der Nordost-Ecke entfernt nach Westen und Süden misst, umso geringer sind die Setzungen. Eine durchgeführte Baugrunduntersuchung ergab einen uneinheitlichen Untergrund unter den bestehenden Fundamenten mit zwei unterschiedlichen Bodenschichten (Decklehm und Rinnenschotter) mit unterschiedlichen Setzungseigenschaften. Außerdem weist die nahegelegene Uferböschung zum Klingengraben hin keine ausreichende Standsicherheit auf, so dass auch Böschungsrutschungen bzw. ein Hangkriechen den Schaden verursacht haben könnte.

Der Gemeinderat hat sich für eine Sanierungsmaßnahme entschieden, bei welcher vom Beckenumgang aus Expansionsharz unter die Fundamente des Beckens injiziert wird. Das Edelstahlbecken selber wird hierbei nicht beschädigt. An notwendigen Vorarbeiten muss in den betreffenden Bereichen der Beckenumgang entfernt werden. Das Fahrzeug mit dem Kompressor für die Lanzeninjektionen steht auf der Nordseite des Klingengrabens. Der Zugang zum Becken führt über einen provisorischen Steg als Stahlrohrgerüst mit Gerüstdielen. Nach Abschluss der Tiefeninjektionen muss der Beckenrand durch Aufschweißen eines neuen Edelstahlbleches wieder exakt ausnivelliert werden. Im Idealfall wird der Beckenrand durch die Tiefeninjektionen soweit angehoben, dass diese Arbeit entfallen kann. Dies kann aber nicht garantiert werden. Die Tiefeninjektionen sollen den Beckenkörper unabhängig von eventuellen Hangbewegungen machen. Dies muss aber durch periodische Nachmessungen kontrolliert werden. Unabhängig davon macht es Sinn, den Hang durch geeignete Bepflanzung weiter zu stabilisieren.

Der Auftrag für die Unterfangung der Fundamente wurde zum Preis von 41.947,50 € an die Firma Urutek Deutschland GmbH in 75031 Eppingen vergeben. Es wurden drei Fachfirmen für Injektionslösungen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Lediglich die Firma Urutek hat ein Angebot abgegeben. Weitere Kosten fallen u.a. an für den beauftragten Architekten, für die Baugrunduntersuchung, für Statik und Vermessungsarbeiten. Die gesamten Sanierungskosten wurden auf rund 90.000 € berechnet. Wird die Anhebung des Beckenrandes durch Aufschweißen eines neuen Randbleches nicht notwendig werden, verringern sich die Sanierungskosten auf rund 65.000 €.

Die Arbeiten werden ab Ende März ausgeführt und sollen bis Ende April fertiggestellt sein, so dass das Freibad im Mai wiedereröffnet werden kann.

 

Bürgerbegehren „Keine Motorsportanlage in Klettgau!“ – Bürgerentscheid findet am 03.06.2018 statt, Gemeindewahlausschusses wurde gebildet

Am 18.12.2017 wurde das Bürgerbegehren „Keine Motorsportanlage in Klettgau!“ ein­gereicht. In der Sitzung am 05.02.2018 hat der Gemeinderat festgestellt, dass das Bürgerbegehren zulässig ist. Der Bürgerentscheid ist nach § 21 Abs. 6 GemO innerhalb von vier Monaten nach der Entscheidung über die Zulässigkeit durchzuführen, es sei denn, die Vertrauenspersonen stimmen einer Verschiebung zu. Spätester Termin ist danach Sonntag, 03.06.2018. Der Gemeinderat hat entschieden, den Bürgerentscheid am Sonntag, 03.06.2018 durchzuführen.

Gemäß § 11 Kommunalwahlgesetz obliegt dem Gemeindewahlausschuss die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens 2 Beisitzern. Gewählt wurden:

  • Gemeinderat Dieter Spitznagel als Beisitzer
  • Gemeinderat Daniel Spitznagel als Beisitzer
  • Gemeinderätin Gaby Gäng-Schmid als Stellvertreterin
  • Gemeinderat Bernd Sautter als Stellvertreter
 

Neuorganisation der kommunalen Datenverarbeitung in Baden-Württemberg

Die Gemeinde Klettgau ist seit 2013 eines von 542 Mitgliedern des Zweckverbands Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF). Der KIVBF ist ein IT‑Systemhaus und Gesamtlösungsanbieter für Städte, Gemeinden und Landkreise in der Region Baden-Franken. Die Gemeinde Klettgau nimmt u.a. folgende Dienstleistungen des KIVBF in Anspruch:

  • EDV-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
  • EDV-Verfahren für das Einwohnermelde- und Passwesen
  • EDV-Verfahren für die Personalabrechnung
  • EDV-Verfahren für Wahlen und Gewerbeamt

Zum Erhalt einer wettbewerbs- und zukunftsfähigen kommunalen IT in Baden-Württemberg sollen die 3 bisher bestehenden Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT fusionieren und der Datenzentrale Baden-Württemberg beitreten, die künftig den Namen ITEOS führt. Der Gemeinderat hat hierzu seine Zustimmung erteilt.

Eine gemeinsame Trägerschaft durch den Gesamtzweckverband 4IT und das Land Baden-Württemberg soll ITEOS, und damit der kommunalen IT, eine zukunftsfähige Neustruktur sichern. Die Kooperation zwischen dem Land und den Kommunen im Bereich der Informationstechnik und die Anbindung kommunaler Verfahren an die Verfahren der Landesbehörden sind wesentlich für den Ausbau einer bürgerfreundlichen digitalisierten Verwaltung. Dadurch wird die Produktivität des Unternehmens gesteigert, was dabei hilft, die Leistungsfähigkeit der kommunalen Verwaltung zu sichern.

 

Umbau der Schaltanlagen Im Tiefbrunnen „Hard“; überplanmäßige Ausgaben nachträglich genehmigt

Im Jahr 2015 fand eine Ausschreibung des Zweckverbands Gruppenwasserversorgung Schwarzbachtal (GWV) für die Erneuerung der Steuer-, Mess- und Regeltechnik für den Tiefbrunnen Strick statt. Parallel hierzu wurde im Wirtschaftsplan 2016 der Umbau der Schaltanlagen im gemeindeeigenen Tiefbrunnen Hard mit 25.000 € vorgesehen. Die in die Jahre gekommene Anlage von 1984 entsprach nicht mehr dem technischen Stand und sollte parallel zum TB Strick umgebaut werden. Seit dem Austausch ist eine Steuerung über den Verband und umgekehrt möglich.

Das Angebot der mit dem Umbau beauftragten Firma belief sich auf 29.095 € netto, wobei erwähnt wurde, dass der Aufwand unverbindlich geschätzt wurde und der Aufwand nach tatsächlichem Stundenaufwand berechnet wird. Die tatsächliche Schlussrechnung für die Maßnahme beträgt 40.048 €. Allein das gelieferte Touch Panel, das für den Abruf sämtlicher Daten der angeschlossene Wasserversorgungsanlagen (Tiefbrunnen und Hochbehälter) und deren Steuerung erforderlich ist, kostet 2.850 €. Dieses war in der Ausschreibung des GWV enthalten und wurde auch bestellt, eine Verrechnung mit den Gemeindewerken Klettgau konnte aber erst mit dem Umbau des TB Hard erfolgen. Die weiteren Mehrkosten konnten vom Projektleiter nachvollziehbar begründet werden. Der Gemeinderat hat die überplanmäßigen Ausgaben nachträglich genehmigt, da diese unvorhersehbar waren. Deckungsmittel für diese Maßnahmen waren vorhanden.

Sitzungsprotokoll als PDF zum Download