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Archiv: Gemeinde Klettgau

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Aus der Gemeinderatssitzung vom 08.12.2014

Erstelldatum09.12.2014

Sitzungsbericht

Ganztagsschule an der Grundschule Grießen

An der Grundschule Grießen wurde in diesem Schuljahr die Ganztagsschule eingerichtet. Mittlerweile ist klar, dass nach den Vorgaben des Schulgesetzes zwar die Anmeldung des Kindes für den „Ganztagsbetrieb“ freiwillig ist. Erfolgt jedoch die Anmeldung, muss das Kind die Schule auch an allen 4 Nachmittagen besuchen. Kinder, welche nicht an allen Nachmittagen kommen, gelten nicht als Ganztagsschüler, Schule und Gemeinde erhalten für diese Kinder keine Lehrerwochenstunden und keinen Zuschuss. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Betreuungskosten für die angemeldeten Kinder bis zum Schuljahresende zu übernehmen, auch wenn diese nicht für 4 Tage angemeldet sind.

Entwurfsplanung für eine neue Urnenanlage auf dem Friedhof in Erzingen

In den letzten Jahren hat der Bedarf an Urnengrabstätten deutlich zugenommen. In unserer Gemeinde finden derzeit ca. 75 % Urnenbestattungen statt. Etwa 1/3 der Urnen wird in bestehenden Reihen- oder Wahlgrabstätten beigesetzt, die weiteren 2/3 in Urnengrabstätten. Derzeit sind auf dem Friedhof Erzingen 134 zu pflegende Urnengrabstätten belegt, 10 Urnen wurden im anonymen Gräberfeld beigesetzt. Es besteht eine Nachfrage nach pflegeleichten Urnengrabstätten, die aber dennoch mit einem Namensschild versehen werden können. Der Steinmetzbetrieb Boll & Eisele wurde mit einer Entwurfsplanung für eine pflegeleichte Urnenanlage beauftragt und hat in der Sitzung 3 Entwürfe vorgestellt. Der Gemeinderat hat sich für die Realisierung einer Urnenwand ausgesprochen und beschlossen, dass für die Realisierung dieses Entwurfs ein konkretes Angebot von der Firma Boll & Eisele eingeholt werden soll. Der Entwurf sieht vor, dass an der Urnenwand jeweils Platten mit den Daten der Verstorbenen angebracht werden. Die Urnen würden in der Erde vor der Urnenwand bestattet.

Brücken werden nach Prioritätenliste saniert

Die Gemeinde Klettgau hat als Straßenbaulastträger die Verantwortung für insgesamt 32 Brückenbauwerke. In regelmäßigem Abstand werden die Brückenbauwerke einer Bauwerksprüfung nach DIN 1076 unterzogen. Im Jahr 2012 und 2013 sind alle Brückenbauwerke durch ein spezialisiertes Ingenieurbüro überprüft worden und die jeweiligen Prüfberichte und Bauwerksbücher erstellt worden. Darin enthalten sind Schadensbeschreibungen und Zustandsbewertungen sowie grundsätzliche Empfehlungen für anstehenden Sanierungsbedarf. Herr Lippmann vom beauftragten Ingenieurbüro hat eine Prioritätenliste vorgestellt, die eine sinnvolle Verteilung auf die kommenden Jahre vorsieht und dabei die vorhandenen Schäden und entstehenden Kosten berücksichtigt. Bereits in diesem Jahr werden drei Brückenbauwerke mit besonderer Relevanz aufgrund des erheblichen Sanierungsbedarfes saniert. Die Gemeinde möchte in den nächsten Jahren durch rechtzeitige Investition in Sanierungen den Substanzerhalt und damit die Sicherheit der Bauwerke sicherstellen, so dass sich beginnende Schäden nicht weiter negativ entwickeln können und in späteren Jahren erhebliche Sanierungskosten oder ggf. einen Neubau zur Folge hätten. Deshalb wurde beschlossen, die in der Prioritätenliste für die kommenden Jahre vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Für 2015 sieht die Prioritätenliste die Sanierung der 3 Brücken über den Seegraben auf Gemarkung Weisweil vor, wofür mit Kosten von rund 190.000 € gerechnet werden muss.

Verfahren für den Bebauungsplan „Rechberger Straße“ in Erzingen wird fortgeführt
Bereits im Jahr 2010 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Rechberger Straße“ in Erzingen gefasst. Die Gemeinde ist dort, am Ortsrand von Erzingen, Eigentümerin von 3 Grundstücken mit insg. 10.667 m². Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet als „künftige Wohnbaufläche“ ausgewiesen; allerdings mit dem Hinweis, dass dort eine Altlastverdachtsfläche liegt. In der Zeit vom 28.06.2010 bis 30.07.2010 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenvoranhörung statt. Gleichzeitig wurde eine erste geotechnische Untersuchung des Gebietes durchgeführt. Im Juli 2012 wurde eine umfangreiche Baugrunduntersuchung mit 11 Sondier¬bohrungen vorgenommen. Die dabei gewonnenen Bodenproben wurden chemisch untersucht. Aufgrund der erhöhten Werte für PAK, Arsen und Kupfer wurde in Absprache mit dem Landratsamt Waldshut im August 2012 eine erneute Untersuchung des Oberbodens durchgeführt. Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Prüfwerte des Bundesbodenschutzgesetzes für Kinderspielplätze für alle Parameter unterschritten werden. Am 22.10.2012 hat der Gemeinderat gleichwohl beschlossen, aufgrund der Unsicherheit in Bezug auf die Akzeptanz des geplanten Baugebietes in der Bevölkerung das Verfahren nicht weiter zu führen.

Aufgrund der fehlenden Baumöglichkeiten im Ortsteil Erzingen haben sich Verwaltung und Planer jedoch aktuell nochmals intensiv mit der Problematik befasst und in Absprache mit dem Landratsamt Lösungsmöglichkeiten erarbeitet, welche dem Gemeinderat in der Sitzung vorgestellt wurden. Danach soll der mit PAK belastete Boden komplett ausgetauscht und durch Wandkies ersetzt werden. Der Gemeinderat hat beschlossen, das Verfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Rechberger Straße“ wieder aufzunehmen und weiter zu führen. Die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenvoranhörung eingegangenen Anregungen wurden in der Sitzung behandelt und die überarbeiteten Planunterlagen mit Umweltbericht für die Offenlage freigegeben.

Teilfläche eines Feldweges in Erzingen soll entwidmet und verkauft werden
Die Firma Horstmann-Verwaltungsgesellschaft mbH hat westlich, die Fa. H-Bau Technik GmbH hat östlich des Wegeteilstücks Flst. Nr. 3304 Grundstücke. Daher möchte die Firma den zwischen den Grundstücken liegenden Feldweg kaufen. Das Feldwegestück hat eine Fläche von ca. 400 m². Weitere Grundstücke werden durch den Feldweg nicht erschlossen. Den nördlichen Teil des Feldwegs direkt am Klingengraben (ca. 60 m²) würde das Land Baden-Württemberg von der Gemeinde kaufen. Der Wirtschaftsweg stellt nach § 7 Abs. 1 Straßengesetz eine öffentliche Straße dar. Öffentliche Straßen sind dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Vor dem Verkauf des Wegeteilstückes ist eine Einziehung (Entwidmung) des Wegeteilstücks erforderlich. Der Gemeinderat hat dem Verkauf der Teilflächen des Feldwegs grundsätzlich zugestimmt und die Einleitung des Einziehungsverfahrens für diese Teilfläche beschlossen.

Behandlung von Baugesuchen

Der Gemeinderat konnte den 4 vorliegenden Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung erteilen.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.

Hier erhalten Sie den Sitzungsbericht in PDF zum Download