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Archiv: Gemeinde Klettgau

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Aus der Gemeinderatssitzung vom 06.06.2016

Erstelldatum07.06.2016

Sitzungsbericht und Protokoll

Fenstersanierung Grundschule Grießen

Der Gemeinderat hatte im Februar beschlossen, die Fenster der Grundschule Grießen zu sanieren und die Nordfassade zu dämmen. Zur Verbesserung des Raumklimas wird eine Lüftungsanlage eingebaut. Mit den notwendigen Nebenarbeiten wie der Erneuerung von Blechanschlüssen oder der Überholung der Verteiler in den Klassenzimmern wird die Gesamtmaßnahme voraussichtlich Kosten von rund 385.000 € verursachen. Über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz wird die Sanierung mit 147.514,11 € gefördert.

Nachdem der Auftrag für die Fensterbauarbeiten bereits im Mai vergeben worden ist, wurde nun Aufträge an weitere Firmen vergeben, welche in einer beschränkten Ausschreibung jeweils das günstigste Angebot abgegeben hatten:

  • Gerüstbauarbeiten zum Preis von 13.970,01 € an die Firma Holzbau Tritschler, Küssaberg
  • Maurer – Erdarbeiten zum Preis von 14.542,16 € an die Firma Leute, Jestetten
  • Gipser-/Malerarbeiten zum Preis von 84.889,28 € an die Firma Frank Nusser, Wutöschingen
  • Holzbauarbeiten zum Preis von 32.705,35 € an die Firma Schäfer und von Roth, Lauchringen
  • Blechnerarbeiten zum Preis von 20.307,35 € an die Firma Indlekofer, Klettgau
  • Schreinerarbeiten zum Preis von 8.497,08 € an die Firma Wolfgang Manz, Klettgau

Außerdem hat der Gemeinderat beschlossen, die Sanierungsmaßnahme zur Umsetzung einer farblichen Neugestaltung des Grundschulgebäudes zu nutzen und hat einem von einer Fachfirma vorgeschlagenen Farbkonzept zugestimmt.

Neue Wasserversorgungssatzung mit höheren Wassergebühren und Anschlussbeitragssätzen

Die derzeitige Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Klettgau gilt in ihrer Kernfassung seit 2002. Im Laufe der Jahre hat sich an einigen Punkten in der WVS Änderungsbedarf ergeben. Dies hatte der Gemeindetag Baden-Württemberg zum Anlass genommen, eine neue Mustersatzung zu veröffentlichen. In diesem Zusammenhang sah die Verwaltung die Notwendigkeit, die aus dem Jahre 2001 stammende Globalberechnung zur WVS zu überprüfen und zu aktualisieren. Die Globalberechnung ist Grundlage für die Bemessung der Anschlussbeiträge für die Wasserversorgung. Vereinfacht gesagt ermittelt die Globalberechnung die aktuellen und künftigen Bauflächen und deren bauliche Nutzungsmöglichkeiten. Diesen Nutzungsmöglichkeiten stehen die aktuellen und künftigen Investitionskosten der Wasserversorgung gegenüber. Im Ergebnis zeigt die Globalberechnung eine Beitragsobergrenze in EUR, bis zu der sich der Beitragssatz für die Wasserversorgung bewegen kann. Die definitive Höhe ist vom Gemeinderat festzulegen.

Die Ertragslage bei den Gemeindewerken Klettgau machte es nötig, auch die Wassergebühren zu überprüfen. Beiträge werden für die Möglichkeit des Anschlusses eines Grundstücks an die Wasserversorgung erhoben, Gebühren sind für den laufenden Verbrauch zu bezahlen. In die Ge-bührenkalkulation waren einige Faktoren mit einzuarbeiten, die im Zusammenhang mit der Herauslösung der Stromversorgung stehen. Die öffentliche Wasserversorgung ist ein „Gebührenhaushalt“, bei dem eine 100 %ige Kostendeckung anzustreben ist. Im Wirtschaftsplan 2016 erfolgte bereits ein Hinweis auf die Verlustsituation der Wasserversorgung und darauf, dass noch im lfd. Jahr 2016 eine Gebührenerhöhung unumgänglich ist. Den Auftrag für die Globalberechnung und Gebührenkalkulation hat die Firma Heyder+Partner Gesellschaft für Kommunalberatung mbH aus Tübingen erhalten. Ein Vertreter der Firma war in der Sitzung anwesend und erläuterte die Globalberechnung, die Gebührenkalkulation sowie die Satzung.

Der Gemeinderat fasste Beschlüsse zur neuen Globalberechnung und hat die Neufassung der Wasserversorgungssatzung beschlossen. Die Verbrauchsgebühr beträgt künftig 1,98 € je m³ Wasser. Die Zählergebühren wurden ebenfalls erhöht. Es ist vorgesehen, dass die neue Satzung zum 01. Juli 2016 in Kraft tritt. Die für das Jahr 2016 festgesetzten Abschläge zu den Wassergebühren bleiben für den Rest des Jahres unverändert. Die bisherigen Wassergebühren von 1,60 € netto je m³ galten seit Januar 2006. Bürgermeister Jungmann wies angesichts der Gebührenerhöhung darauf hin, dass ein Haushalt mit einem Frischwasser-Verbrauch von 150 m³ mit einer monatlichen Mehrbelastung von rund 8,30 € rechnen muss. Auch mit der neuen Gebühr erhalte man 1.000 Liter Trinkwasser zu einem Preis einer Flasche Edel-Mineralwasser.

Abwassersatzung neu gefasst

Auch die derzeitige Abwassersatzung (AbwS) der Gemeinde Klettgau gilt in ihrer Kernfassung seit 2002 und sollte an die aktualisierte Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg angepasst werden. Auch hier wurde in diesem Zug die aus dem Jahre 2001 stammende Globalberechnung überprüft und aktualisiert. Die Globalberechnung ist Grundlage für die Bemessung der Anschlussbeiträge (Abwasserbeitrag) für die Abwasserbeseitigung. Vereinfacht gesagt ermittelt die Globalberechnung die aktuellen und künftigen Bauflächen und deren bauliche Nutzungsmöglichkeiten. Diesen Nutzungsmöglichkeiten stehen die aktuellen und künftigen Investitionskosten der Abwasser-beseitigung gegenüber. Im Ergebnis zeigt die Globalberechnung eine Beitragsobergrenze in EUR, bis zu der sich der Beitragssatz für die Abwasserbeseitigung bewegen kann. Die definitive Höhe ist vom Gemeinderat festzulegen. Der Gemeinderat fasste Beschlüsse zur neuen Globalberechnung und hat die Neufassung der Abwassersatzung mit neuen Abwasserbeitrags-Sätzen beschlossen. Die Abwassergebühren bleiben durch diesen Satzungsbeschluss unverändert.

Kauf eines Drehleiter-Fahrzeugs DLA(K) 23-12 für die Freiwillige Feuerwehr Klettgau

Der Gemeinderat hat den Kauf einer Vorführdrehleiter DLA (K) 23-12 zum Preis von 559.300 € von der Firma Rosen-bauer beschlossen. Das Vorführfahrzeug ist ca. 95.000 € günstiger als ein neues Fahrzeug.

Aufstellung, Ausrüstung und Unterhaltung der Gemeindefeuerwehr ist Pflichtaufgabe einer Gemeinde die gesetzlich normiert ist. Geräte und Ausrüstung werden im Feuerwehrbedarfsplan niedergelegt. In der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans von 2013, der vom Gemeinderat verabschiedet wurde, wird die Notwendigkeit der Beschaffung einer Drehleiter für die Gemeinde Klettgau festgelegt. Durch das Alter der derzeitigen in Gebrauch befindlichen Drehleiter, 24 Jahre, sind jährlich hohe Unterhaltungskosten durch die Gemeinde zu tragen. Diese Unterhaltungskosten bedingen, dass ein wirtschaftlicher Betrieb der in die Jahre gekommenen Drehleiter nicht mehr gewährleistet werden kann. Grundsätzlich hat der Gemeinderat der Gemeinde Klettgau sich mit der Neubeschaffung einer Drehleiter einverstanden erklärt und Mittel i.H.v. 250.000 € in den Haushalt aufgenommen. Zuschüsse für die neue Drehleiter werden nicht gewährt. Die Gemeinde hatte zwar die entsprechenden Anträge gestellt. Nach Mitteilung der für die Zuschüsse verantwortlichen Stelle wäre jedoch in den nächsten Jahren mit keinem Zuschuss für die Gemeinde Klettgau zu rechnen gewesen. Grund ist die massive Überzeichnung des Fördertopfes, von dem auch die Fachförderung für den Neubau von Gerätehäusern geleistet werden müssen. Der Zuschuss für eine Drehleiter hätte sich im Höchstfall auf 180.000,00 € belaufen.

Mehrkosten bei Straßenbauarbeiten im Zuge der Kanalsanierung Erzingen Nord-Ost -

Im Zuge der Kanalsanierung Erzingen Nord-Ost (5. Bauab-schnitt) hat sich in der Stettiner Straße und der Hans-Thoma-Straße herausgestellt, dass der Asphaltbelag mit teilweise nur 6 - 8 cm Gesamtstärke sehr dünn ist. Die Stärke entspricht weder den früheren Vorgaben noch dem heutigen Stand der Technik sowie den entsprechenden aktuellen Regelwerken. Die ursprüngliche Planung, in den verbleibenden Bereichen außerhalb der Kanalgräben die Asphaltdeckschicht abzufräsen und dann einen neuen 4 cm starken Asphaltbelag aufzubringen, funktioniert also nicht, da unter dieser Schicht nur eine nicht ausreichend starke Asphalttragschicht mit unzureichender Tragfähigkeit vorhanden ist. In diesem Zusammenhang ist aber immerhin als positiv zu sehen, dass die darunterliegende Frostschutzschicht aus Kies eine ausreichende Stärke hat. Aus den genannten Gründen ist auf gesamter Breite der Neu-bau einer ausreichend dimensionierten Asphalt-Tragschicht in einer Stärke vom 10 cm notwendig. Darauf wird dann der bereits geplante und auch kalkulierte Asphaltfeinbelag als Deckschicht in einer Stärke vom 4 cm aufgebaut. Der Gemeinderat hat dem Ausbau der Fahrbahn nach den gültigen Regeln der Technik zugestimmt. Die Mehrkosten werden sich auf rund 20.000 € belaufen.

Der Gemeinderat hat außerdem beschlossen, dass die Gehwege im Bereich der jetzt durchgeführten Maßnahme nicht gepflastert, sondern wieder asphaltiert werden. Gründe dafür sind der Umstand, dass auch langfristig keine durchgehenden gepflasterten Bereiche geschaffen würden und die Gehwege in diesen Bereichen aufgrund der sehr niedrigen Verkehrsbelastungen wenig genutzt werden.

Neue Darlehensvereinbarung zwischen Gemeinde und dem Eigenbetrieb Gemeindewerke Klettgau

Auch aufgrund größerer Investitionen von voraussichtlich 1,4 Mio. € werden die Gemeindewerke im Jahr 2016 für die Wasserversorgung ein negatives Ergebnis erwirtschaften. Deshalb muss die im Wirtschaftsplan vorgesehene und von der Aufsichtsbehörde genehmigte Kreditaufnahme in Höhe von 599.000 € vollumfänglich in Anspruch genommen werden. Der Kredit wird dem Eigenbetrieb Gemeindewerke von der Gemeinde gewährt. Mit einem neuen Darlehensvertrag über insgesamt 2.039.600 € werden gleichzeitig zwei bestehende Darlehensverträge über insgesamt 1.44 Mio. € ersetzt.

Behandlung von Baugesuchen

Der Gemeinderat konnte einem vorliegenden Baugesuch seine grundsätzliche Zustimmung erteilen.

Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.

Sitzungsbericht in PDF zum Download

Sitzungsprotokoll in PDF zum Download (5,2 MB)

Anlagen 1 zum Sitzungsprotokoll in PDF zum Download (2,2 MB)

Anlagen 2 zum Sitzungsprotokoll in PDF zum Download (6,4 MB)