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Archiv: Gemeinde Klettgau

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Aus der Gemeinderatssitzung vom 11.04.2016

Erstelldatum13.04.2016

Sitzungsbericht und Protokoll

Behandlung von Baugesuchen – Zustimmung zum Bau einer Asylbewerberunterkunft

Der Gemeinderat in seiner Sitzung das „gemeindliche Ein-vernehmen“ zum Bauantrag für den Neubau einer Asylbewerberunterkunft für 192 Bewohner in der Fabrikstraße in Erzingen erteilt. Antragsteller ist ein privater Investor, welcher die Anlage an den Landkreis Waldshut vermieten will. Im Rahmen der Frageviertelstunde zu Beginn der Gemeinderatssitzung äußerten zahlreiche Bürger ihre Befürchtungen und stellten Fragen. Im Vorfeld der Sitzung wurde der Gemeindeverwaltung auch eine Unterschriftensammlung überreicht, in welcher sich über 300 Personen aus Klettgau und den umliegenden Gemeinden gegen das Bauvorhaben und die „anschließende Nutzung für Sozialwohnungen“ ausgesprochen haben. Zur Sitzung war die Sozialdezernentin des Landkreises Waldshut Sabine Schimkat anwesend. Sie konnte die von den Bürgern gestellten Fragen beantworten und die Befürchtungen größtenteils ausräumen. Der Gemeinderat stimmte dem Baugesuch bei einer Enthaltung ohne Gegenstimme zu. Für eine künftige Nutzungsänderung der Gebäude z.B. für Sozialwohnungen ist die Zustimmung der Gemeinde notwendig.

Der Gemeinderat erteilte auch 3 weiteren vorliegenden Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung. Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.

Dachsanierung Gemeindehalle Bühl

Das undichte Dach der Gemeindehalle Bühl wird saniert und gedämmt. Gleichzeitig wird die Eingangsüberdachung umgebaut. Anstelle der vielen kleinen Querdächer wird dort ein großes breites Querdach realisiert. Dieses Dach wird vor die Eingangsfront gezogen, so dass die Halle einen überdachten Vorplatz mit ca. 40 m² Fläche erhält. Für die gesamte Maßnahme muss mit Kosten von rund 194.000 € gerechnet werden. Der mit der Planung beauftragte Architekt Peter Schanz aus Hohentengen informierte den Gemeinderat in der Sitzung über die Maßnahme.

Die vorhandenen Tonziegel auf dem Hauptdach sind beschädigt. Das „Unterdach“ besteht aus sich überlappenden Dachpappe-Bahnen. Wasser, welches durch die beschä-digten Ziegel auf das Unterdach eindringt, wird bis zur Traufe geleitet. Im Bereich der nachträglich angebauten Eingangsvordächer kann dieses Wasser aber nicht schadlos abgeführt werden sondern läuft unter die dort befindlichen Kasten- bzw. Grabenrinnen und dringt so in das Gebäude ein. Die kleinen Eingangs-Querdächer mit ihren Grabenrinnen sind also nicht die Ursache des Wassereintrittes sondern das Hauptdach, dessen Unterdach an dieser Stelle keinen Ablauf hat. Bei einer reinen Dachsanierung würde man ein neues, fugenloses Unterdach so herstellen, dass das Wasser, welches bei einem defekten Dachziegel auf dieser Abdichtungsebene läuft, schadlos in die Rinne geleitet würde. Gesamtkosten für eine reine Dachsanierung liegen voraussichtlich bei rund 73.700 €. Dabei ist auch die Dachfläche des Wohnhauses und der mit Bitumenschindeln gedeckte Bühnenanbau auf der Südseite mit einkalkuliert.

Auf die dringende Empfehlung des Architekten hin wird im Zuge der Dachsanierung auch eine „Auf-Dach-Dämmung“ aufgebracht, wofür mit Kosten von rund 42.000 € gerechnet werden muss. Das Dach besitzt bisher keinerlei Wärmedämmung, lediglich die waagerechte Decke ist minimal gedämmt. Der Gemeinderat hat sich auch für eine Änderung der Eingangsüberdachung entschieden, die weitere Kosten von rund 78.000 € verursacht. Neben einem neuen überdachten Vorplatz von rund 40 m² wird die Dämmung auch in diesem Bereich verbessert. Durch die größeren Fenster wird die Eingangshalle etwas heller werden.

Ganztagsschule an der Grundschule Grießen

Das Regierungspräsidium Freiburg hat zum Schuljahr 2014/15 die Einrichtung einer Ganztagsschule in Wahlform an der Grundschule Grießen genehmigt. Der Ganztagsbetrieb hat an 4 Tagen mit 8 Zeitstunden stattzufinden. Von Montag bis Donnerstag sieht das Konzept der Schule Unterricht/Betreuung von 07:45 bis 16:00 Uhr vor, am Freitag ist nur vormittags Unterricht. An Grundschulen muss dauerhaft mindestens eine Ganztagsgruppe mit mindestens 25 Schüler/-innen eingerichtet sein. Würden sich für ein Schuljahr weniger als 25 Schüler anmelden, würden wegfallen

a) 6 zusätzlichen Lehrerwochenstunden für die Ganztags-schule

b) „Monetarisierung“ (Umwandlung in eine Geldzahlung) für 6 Lehrerwochenstunden

c) Kostenerstattung für Aufsichtspersonal während der Mittagspause

Für b) und c) hat die Gemeinde Klettgau im Schuljahr 2014/15 rund 15.100 € (10.800 € Monetarisierung und 4.300 € Aufsicht Mittagspause) erhalten. Die Bereitstellung des Mittagessens sowie die Aufsichtsführung und Betreuung der Schüler beim Mittagessen obliegen der Gemeinde als Schulträger.

Für das kommende Schuljahr liegen genügend Anmeldungen für die Ganztagsschule vor. Die Grundschule möchte angesichts sinkender Kinderzahlen aber auch für die Zeit danach Planungssicherheit haben. Auf Vorschlag der Rektorin der Grundschule Grießen Monika Fresl hat der Gemeinderat grundsätzlich beschlossen, auch bei weniger als 25 Anmeldungen in künftigen Jahren ein entsprechendes Angebot aufrecht zu erhalten und die Kosten dafür voll zu übernehmen.

Jahresrechnung 2015 für das Altenwohnstift Klettgau festgestellt

Das Altenwohnstift Klettgau in der Hauptstraße Erzingen ermöglicht älteren Menschen ein selbständiges Wohnen in einem seniorengerechten Umfeld. Zur Verfügung stehen 10 Einzimmerwohnungen und 2 Zweizimmerwohnungen. Das Altenwohnstift Klettgau ist eine gemeinnützige Stiftung mit eigenem Haushaltsplan und eigener Jahresrechnung. Der Gemeinderat ist gleichzeitig Stiftungsrat und hat als solcher in seiner Sitzung die Jahresrechnung 2015 festgestellt. Im Haushaltsjahr war eine Rücklagenentnahme von rund 18.000 € notwendig. Grund waren u.a. hohe Kosten für den Umbau der ehemaligen Cafeteria in Büroräume. Gleichzeitig wurde der Gemeinderat als Stiftungsrat darüber unterrichtet, dass die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) eine „Allgemeine Finanzprüfung“ der Jahre 2011 bis 2014 für die Stiftung „Altenwohnstift Klettgau“ durchgeführt hat. Die GPA stellt die Ordnungs-mäßigkeit der Stiftungsverwaltung fest. Wesentliche Anstände waren nicht festzustellen.

Sitzungsbericht in PDF zum Download

Sitzungsprotokoll in PDF zum Download