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Archiv: Gemeinde Klettgau

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Aus der Gemeinderatssitzung vom 25.09.2023

Erstelldatum27.09.2023

Sitzungsbericht und Protokoll

Sitzungsbericht und Protokoll

Behandlung von Baugesuchen

Der Gemeinderat konnte allen 6 vorliegenden Baugesuchen die grundsätzliche Zustimmung erteilen.

Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.

 

Gesamtfortschreibung Regionalplan

Der Regionalverband Hochrhein-Bodensee hat im Mai 2023 den Anhörungsentwurf für die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Hochrhein-Bodensee sowie die Durchführung des Beteiligungsverfahrens für den künftigen Regionalplan 3.0 beschlossen. Der Regionalplan bildet das Bindeglied zwischen der Landesentwicklungsplanung und der kommunalen Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne). Die Festlegungen des Regionalplans 3.0 haben somit unmittelbare Auswirkungen auf die Entwicklung der Städte und Gemeinden der Region Hochrhein-Bodensee. Ein Vertreter des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee hat den Gemeinderat in der Sitzung über den Anhörungsentwurf informiert und Fragen beantwortet. Da der Entwurf des Regionalplans 3.0 Raum für Entwicklungsmöglichkeiten der Ortsteile vorsieht und sich die maßgeblichen Festsetzungen im Vergleich zum bisherigen Regionalplan nicht verschlechtern, hat der Gemeinderat dem Entwurf zugestimmt.

 

Rechnungsergebnis für Gemeinde- und Schlattwald

Herr Tom Drabinski vom Forstamt des Landkreises Waldshut informierte den Gemeinderat über das Rechnungsergebnis des abgelaufenen Jahres 2022. Im Gemeindewald wurden 6.210 Festmeter (fm) Holz eingeschlagen, davon 80% zufällige Nutzungen (62% Insekten, Dürre, Pilz, 15% Sturm). Unter dem Strich kann ein Gewinn von rund 44.600 € verbucht werden.

Im Schlattwald wurde statt einem erwarteten Verlust von 16.600 € ein Gewinn von 68.500 € erzielt. Dies jedoch nur, da statt der geplanten 500 fm tatsächlich 2.447 fm Holz eingeschlagen werden mussten (100% zufällige Nutzung, 70% Insekten, Dürre, Pilz, 30% Sturm).

Der Gemeinderat erteilte den vorgelegten Rechnungsergebnissen jeweils die Zustimmung.

 

Öffnungszeiten im Kindergarten Geißlingen

Der Kindergarten Geißlingen hat bisher von 07:15 bis 12:45 Uhr und an 2 Nachmittagen von 14:00 bis 16:30 Uhr geöffnet. Einige Eltern wünschen eine Änderung der Öffnungszeiten im Kindergarten Geißlingen (VÖ) und der Gemeinderat hat im Rahmen der Bedarfsplanung am 23.05.2023 beschlossen, dass über eine Umfrage geklärt werden soll, ob eine Mehrheit der Eltern künftig VÖ mit einer Öffnungszeit von täglich 6 Stunden wünscht. Die durchgeführte Umfrage ergab folgendes Ergebnis:

A)07:15 bis 12:45 Uhr und pro Woche 2 Nachmittage 14:00 bis 16:30 Uhr (wie bisher)11Stimmen
B)vormittags 6 Stunden und nachmittags geschlossen21Stimmen
C)beide Varianten A) und B) sind in Ordnung8Stimmen

Hinsichtlich der VÖ-Zeiten (Variante B) konnten die Eltern noch zwischen 2 Alternativen wählen, mit folgendem Ergebnis                      

-07:00 bis 13:00 Uhr  4Stimmen
-07:15 bis 13:15 Uhr17Stimmen

Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, die Öffnungszeiten entsprechend dem Ergebnis der Umfrage zu ändern. Künftig soll der Kindergarten Öffnungszeiten von 07:15 bis 13:15 Uhr haben. Die notwendige Änderung der Betriebserlaubnis soll beantragt werden. Ziel ist die Umsetzung zum Beginn des Jahres 2024.

 

Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Klettgau

Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss 2022 durch Beschluss festgestellt. Der Fehlbetrag der Ergebnisrechnung liegt bei 1.873.058 €. Damit fällt das Ergebnis um 1.970.332 € besser aus als geplant. Seit der Umstellung auf das NKHR im Jahr 2016 ist das der erste enorme Fehlbetrag, den die Gemeinde Klettgau im Ergebnishaushalt zu verzeichnen hat. Die Hauptgründe sind darin zu sehen, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie mit Verspätung in Klettgau angekommen sind und die weltweiten Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine sehr schnell bis nach Klettgau zu spüren waren. Ein deutlicher Hinweis darauf ist auf der Ertragsseite die Tatsache, dass die konjunkturabhängige Gewerbesteuer mit einem Ergebnis von 3,76 Mio. € abschloss. Dieses Ergebnis lag deutlich unter dem Level der Vorjahre und blieb sogar unter dem mit 4,4 Mio. € schon zurückhaltend geschätztem Haushaltsansatz. Die anderen konjunkturabhängigen Erträge, z.B. aus dem Finanzausgleich, entwickelten sich planmäßig oder leicht besser als geplant. Sie konnten aber nicht die fehlende Gewerbesteuer ausgleichen. Die anderen Ertragsarten wie Gebühren oder Verkaufserlöse entwickelten sich planmäßig, aber nicht so deutlich besser, dass sie die Mindererträge bei der Gewerbesteuer ausgleichen konnten. Auf der Aufwandsseite lagen die größten Abweichungen zwischen Haushaltsansatz und Vollzug bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Der Vollzug liegt um 1,28 Mio. € unter den Ansätzen von 5.293.150 €. Bei den Personalkosten ist dagegen eine kleinere Unterschreitung entstanden: Ansatz 4,91 Mio. €, Vollzug 4,72 Mio. €.

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit schließen mit 1.898.627 € ab. Auszahlungen für Investitionstätigkeiten lagen bei 5.210.239 €. Die größten Maßnahmen waren der Abschluss der Erschließungsarbeiten in den Gebieten Rubel und Wetteäcker II, der Abschluss des Erweiterungsbaus der Realschule, der Breitbandausbau in den Gewerbegebieten sowie die planerische Vorbereitung der Mehrweckhalle Geißlingen.

Die Bilanzsumme liegt Ende 2022 bei 107.020.038 €. Im Vergleich zum Vorjahr hat sie um 689.285 € abgenommen. Die Finanzierung der Vermögenszuwächse erfolgte größtenteils durch Eigenmittel. Deshalb ist das Finanzvermögen um 3,07 Mio. € zurückgegangen. Auf der Passivseite sind die Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses um 1,873 Mio. € zurückgegangen. Dieser Rückgang entspricht dem Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes. Die Rücklagenentnahme war notwendig, um den Fehlbetrag auszugleichen. Das Sonderergebnis im Ergebnishaushalt wies dagegen einen Überschuss von 343.728 € aus. Dieser Überschuss ging in die dafür bestimmten Rücklagen, sie liegen Ende 2022 nun bei 1.334.370 €. Nach der oben beschriebenen Entnahme und dem Zugang liegen die Rücklagen zum Jahresende bei 9.331.342 €. Dieser Betrag steht in der Zukunft zur Verfügung, um Fehlbeträge im Ergebnishaushalt auszugleichen

 

Kontrolluntersuchungen des Kanalsystems Schmutz- und Mischwasser im Ortsteil Erzingen

Die Gemeindeverwaltung ist seit Jahren kontinuierlich mit der Erhaltung und Verbesserung des umfangreichen Entwässerungs- und Kanalsystems der Gemeinde beschäftigt. Durch die regelmäßigen Untersuchungen können unvollständige Informationen zum Zustand des Kanalsystems dokumentiert und ergänzt werden. In den letzten Jahren wurden in den Ortsteilen Grießen, Geißlingen, Riedern, sowie Weisweil und Rechberg solche Untersuchungen durchgeführt. Alle Kanalsanierungsmaßnahmen der vergangenen Jahre basieren auf den Ergebnissen dieser Untersuchungen. Für die Kontrolluntersuchungen des Kanalsystems Schmutz- und Mischwasser im Ortsteil Erzingen wurde nun eine beschränkte öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Zum Submissionstermin lagen 3 Angebote vor. Der Auftrag wird an die Firma RS Kanal- und Umweltservice GmbH aus Bisingen vergeben, die mit brutto 158.546,08 € das günstigste Angebot abgegeben hatte. Das Angebot liegt günstiger als die Kostenberechnung mit 198.884,70 €. Mit der Firma RS Kanal- und Umweltservice GmbH gab es in den vergangenen Jahren bereits Projekte mit erfolgreicher Zusammenarbeit, z.B. im Jahr 2014 im Ortsteil Geißlingen.

Im Haushalt 2023 sind diese Kosten mit 225.000 € berücksichtigt, hier sind auch die Kosten des Ingenieurbüros für Auswertung und Dokumentationsanalyse beinhaltet. Der Untersuchungsumfang umfasst in Erzingen 23.700 m im Misch- und Schmutzwasserkanalsystem. Das Regenwasserkanalsystem mit ca. 15.500 m soll im kommenden Jahr separat betrachtet und ausgewertet werden. Die dafür notwendigen Kosten werden im nächsten Haushaltsjahr berücksichtigt.

 

Änderung der Bauplatzvergabekriterien der Gemeinde Klettgau

Bei der letzten Vergabe von Bauplätzen hat sich gezeigt, dass einzelne Regelungen in den „Kriterien für die Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken“ überarbeitet werden sollten. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat nun geringfügige Anpassungen beschlossen. Die geänderten Kriterien werden noch veröffentlicht.