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Archiv: Gemeinde Klettgau

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Aus der Gemeinderatssitzung vom 03.07.2023

Erstelldatum10.07.2023

Sitzungsbericht und Protokoll

Behandlung von Baugesuchen

Der Gemeinderat konnte dem vorliegenden Baugesuch die grundsätzliche Zustimmung erteilen.

Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.

 

Information über das Tiefenlager für radioaktive Abfälle in der Schweiz

Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat im September 2022 ihren Vorschlag für den Standort des geologischen Tiefenlagers in der Schweiz bekanntgegeben. Aufgrund ihrer zahlreichen Untersuchungen während der letzten Jahre in den Standortregionen Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost hat sie sich für Nördlich Lägern als am besten geeigneten Standort entschieden. Es soll dort ein Tiefenlager sowohl für hoch- als auch für schwach- und mittelaktive Abfälle (Kombilager) entstehen. Die Anlagen für die Verpackung der Abfälle will die Nagra beim Zwischenlager in Würenlingen bauen.

Die Nagra wird das Lagerprojekt weiter konkretisieren und 2024 die Rahmenbewilligungsgesuche beim Bundesamt für Energie (BFE) einreichen. Danach erfolgt die detaillierte Überprüfung durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) und weitere Behörden. Liegen die Gutachten und Stellungnahmen vor (ca. 2027), wird eine Vernehmlassung durchgeführt. Der Bundesrat wird voraussichtlich um das Jahr 2029 entscheiden, ob er dem Vorschlag der Nagra zustimmt. Diesen Entscheid muss das Bundesparlament genehmigen.

Auf Einladung der Gemeinde haben Vertreter des BFE und der Nagra das Verfahren der Standortsuche für geologische Tiefenlager erläutert, darüber informiert, wie der Entscheid zugunsten von Nördlich Lägern zustande gekommen ist und Fragen der Gemeinderäte beantwortet.

 

Beteiligung der Gemeinde Klettgau an der ED Kommunal GmbH wird verlängert

Der Gemeinderat hatte am 16.12.2019 beschlossen, dass sich die Gemeinde Klettgau mit 500.000 € an der ED Kommunal GmbH beteiligt. Es handelt sich dabei um ein Beteiligungsprogramm der Energiedienst AG. Die Beteiligung begann am 01.01.2019 und hatte eine Laufzeit von zunächst 5 Jahren. Die Energiedienst AG ist nun mit dem Angebot auf die Gemeinde zugekommen, die Beteiligung über den 31.12.2023 hinaus um weitere 5 Jahre (bis 31.12.2028) zu verlängern. Weiterhin bietet das Unternehmen Änderungen bei der Dividende an sowie ein Förderprogramm für lokale Energieprojekte. Der Gemeinderat stimmte einer Verlängerung der Beteiligung an der ED Kommunal GmbH um weitere 5 Jahre bis 31.12.2028 zu.

 

Änderung der KiTa-Gebührensatzung

Wie bereits in den Vorjahren haben die kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände in Baden-Württemberg die Empfehlungen zur Festsetzung der Elternbeiträge fortgeschrieben. Die Verbände empfehlen, die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/2024 um 8,5 % zu erhöhen. Mit diesem Vorschlag sind nicht alle Kostensteigerungen abgedeckt, die sich in den letzten Monaten im Bereich der Kinderbetreuung ergeben haben. Der Gemeinderat folgte der Empfehlung der Verwaltung, sich bei den Elternbeiträgen an den Empfehlungen der Spitzenverbände zu orientieren und stimmte einer entsprechenden Satzungsänderung zur Gebührenanpassung ab 01.09.2023 zu. In diesem Zuge wurden auch die Monatsgebühren für Vesper und Frühstück auf 22 € (bisher 20 €) und für Frühstück auf 16 € (bisher 15 €) in den Kindergärten festgelegt.

Sitzungsprotokoll vom 03.07.2023 als PDF zumDownload