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Archiv: Gemeinde Klettgau

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Aus der Gemeinderatssitzung vom 19.06.2023

Erstelldatum21.06.2023

Sitzungsbericht und Protokoll

Behandlung von Baugesuchen

Der Gemeinderat konnte beiden vorliegenden Baugesuchen die grundsätzliche Zustimmung erteilen.

Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.

 

Klettgau beteiligt sich an den Ausbaukosten für die Elektrifizierung der Hochrheinbahn

Der Ausbau und die Elektrifizierung der Hochrheinstrecke werden vom Landkreis Waldshut zusammen mit dem Land Baden-Württemberg, dem Landkreis Lörrach sowie den Partnerinnen und den Partnern aus der Schweiz umgesetzt. Der Landkreis Waldshut übernimmt bisher den auf ihn entfallenden Eigenanteil an den Investitionen sowie die gesamten Planungskosten für den Ausbau und die Elektrifizierung der Hochrheinstrecke nach Abzug der Förderungen, soweit mit den Kommunen nichts Abweichendes vereinbart wurde. Für den Einsatz eines zweiten Interregio-Expresses wird durch den Landkreis Waldshut zusätzlich ein Betriebskostenanteil zu zahlen sein.

Der Landkreis Waldshut muss die Elektrifizierung und den Ausbau in Höhe von insgesamt 33.540.000 € mitfinanzieren und möchte mit den Anliegerkommunen vereinbaren, dass sich diese mit einem Interessens- und Unterstützungsbetrag in Höhe von insgesamt 4.332.155 € (Preisstand 2021) an dem Projekt beteiligen. Die Zahlung ist nicht an eine Gegenleistung geknüpft und soll den Landkreis finanziell entlasten. Der Ausgleichsbetrag der Anliegerkommunen soll grundsätzlich rund 20 % der auf dem eigenen Gemeindegebiet anfallenden Kosten abdecken. Dieser Betrag wird zusätzlich durch einen maximalen Beitrag in Höhe von 75 € pro Gemeindemitglied gedeckelt. Die Gemeinde Klettgau müsste somit einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 566.600,00 € an den Landkreis bezahlen (Preisstand 2021, dynamische Anpassung).

Der Gemeinderat hat einer Kostenbeteiligung in Höhe von 566.600,00 € als Anliegerkommune an den Landkreis Waldshut zugestimmt. Die Kosten für die auf Wunsch der Gemeinde Klettgau geplanten Verlängerung der Unterführung am Bahnhof in Erzingen sind von der Vereinbarung nicht betroffen und wären von Klettgau voll zu übernehmen. Laut aktuellem Stand würden sich die Baukosten auf 1.420.000 € belaufen. Hierzu wurde aber noch keine Entscheidung getroffen.

 

Neubau Mehrzweckhalle Geißlingen; Arbeitsvergabe Gerüstbau

Die Gerüstbauarbeiten waren ursprünglich Bestandteil der Zimmermannsausschreibung; zum Submissionstermin am 27.01.2023 lag allerdings kein Angebot vor. Um den Bieterkreis für eine erneute beschränkte Ausschreibung zu erweitern wurden die Gerüstbauarbeiten separat neu - wiederum digital - ausgeschrieben. Zum neuen Submissionstermin am 13.03.2023 wurde jedoch erneut kein Angebot vorgelegt. Um den Zugang bzw. die Akzeptanz bei den Firmen zu erhöhen wurden die Gerüstbauarbeiten daraufhin nochmals in Papierform beschränkt ausgeschrieben. Zum Submissionstermin am 02.06.2023 wurden nun 3 Angebote vorgelegt. Der Auftrag wird an die Firma Tritschler aus Küssaberg vergeben, mit 56.193,23 € das günstigste Angebot abgegeben hatte.

 

Neufassung der Feuerwehrsatzung

Auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses hat der Gemeinderat eine Neufassung der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Klettgau beschlossen. Bereits seit längerer Zeit sind 2 Stellvertreter für den Feuerwehrkommandanten bestellt. Die bisherige Satzung sah diese Möglichkeit nicht vor. Für den Fall, dass die Hauptversammlung nicht in Form einer Präsenzveranstaltung durchgeführt wird, kann der Bürgermeister nach Anhörung des Feuerwehrausschusses ein alternatives Verfahren für notwendige Wahlen und Beschlussfassungen bestimmen. Daneben wurden in der Satzung verschiedene kleinere Änderungen und Korrekturen vorgenommen.

 

Gründung MVZ – Dienstleistungsvertrag für die kaufmännische Leitung

Um die immer prekärer werdende ärztliche Versorgung in Klettgau langfristig zu verbessern und zu sichern ist die Gründung eines kommunalen Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) durch die Gemeinde Klettgau geplant. Die ersten Aufträge zur Umnutzung des Erdgeschosses im Rathaus Grießen für ein Medizinisches Versorgungszentrum wurden mittlerweile vergeben. Der Gemeinderat hat am 26.09.2022 beschlossen, einen Dienstleistungsvertrag mit der dostal & partner management-beratung GmbH abzuschließen. Am 12.12.2022 beauftragte der Gemeinderat den Bürgermeister und die Verwaltung alle erforderlichen Schritte durchzuführen, die einen Beschluss des Gemeinderats pro bzw. kontra Gründung eines kommunalen MVZ ermöglichen.

Um die kaufmännische Leitung für das neue MVZ selbst zu übernehmen, fehlt der Gemeindeverwaltung das erforderliche Personal und Knowhow. Deshalb wurde ein entsprechendes Angebot der dostal & partner management-beratung GmbH angefordert. Der Gemeinderat hat dem Abschluss des Dienstleistungsvertrags für die kaufmännische Leitung mit der dostal & partner management-beratung GmbH zugestimmt. Die anfallenden Kosten sollen durch die Gemeinde Klettgau vorläufig übernommen und nach erfolgter Gründung von der MVZ Klettgau GmbH an die Gemeinde erstattet werden. Die durch den Vertragsabschluss entstehenden überplanmäßigen Ausgaben wurden genehmigt.

Sitzungsprotokoll vom 19.06.2023 als PDF zum Download