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Archiv: Gemeinde Klettgau

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Aus der Gemeinderatssitzung vom 23.05.2023

Erstelldatum25.05.2023

Sitzungsbericht und Protokoll

Behandlung von Baugesuchen

Der Gemeinderat konnte beiden vorliegenden Baugesuchen die Zustimmung erteilen.

Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.

 

Verwaltungsgebührensatzung neu gefasst

Die bisherige Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Klettgau mitsamt den dazugehörigen Gebührensätzen gilt seit Januar 2002. Im Grunde genommen wurden damals die Gebühren nur von DM in EUR umgerechnet und auf gerade Beträge gerundet. Eine wirkliche Überprüfung der Gebührensätze fand damals nicht statt. Damit sichergestellt ist, dass die Gemeindeverwaltung für ihre Leistungen ein angemessenes Entgelt erhebt, war eine Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung notwendig. Als Grundlage für den Gebührenbeschluss des Gemeinderats fordert neben der Rechtsprechung inzwischen auch der Landesgesetzgeber eine auf die örtliche Situation bezogene Gebührenkalkulation. Für diese Gebührenkalkulation sind spezielles Fachwissen und umfangreiche Berechnungen notwendig, damit der Gemeinderat auf einer rechtssicheren Grundlage seine Beschlüsse fassen kann. Hierfür hat die Gemeindeverwaltung mit der Heyder + Partner Gesellschaft für Kommunalberatung mbH zusammengearbeitet. Eine Vertreterin der Gesellschaft war in der Sitzung anwesend und hat die umfangreichen Unterlagen erläutert. Die vom Gemeinderat beschlossene neue Satzung tritt am 01.07.2023 in Kraft, der Text wird noch im Gemeindeblatt veröffentlicht.

 

Neubaugebiet Wetteäcker II in Klettgau-Erzingen - Möglichkeiten und Chancen einer Bebauung durch die Gemeinde als Bauherr

Inzwischen ist das Baugebiet Wetteäcker II im Ortsteil Erzingen umfassend erschlossen. Die Berechnung der Erschließungsbeiträge und die Kalkulation der Bauplatzpreise befindet sich in der endgültigen Bearbeitung durch das dafür beauftragte Büro und ist damit auf der Zielgeraden. Das Ziel der Schaffung bezahlbaren Wohnraums in einer qualitativ hochwertigen Umgebung mit sozialen und klimagerechten Rahmenbedingungen wird politisch gefordert und unterstützt. Die Gemeinde muss sich als Eigentümerin verschiedener Flächen im Neubaugebiet Gedanken machen, wie eine Bebauung der Grundstücke sichergestellt werden kann, welche diesem Ziel entspricht. Der ehemalige Vorsitzende der Architektenkammer der Kammergruppe Waldshut, Gerold Müller war in der Sitzung anwesend und hat über verschiedene Möglichkeiten der Gemeinde referiert. Eine Entscheidung wurde vom Gemeinderat noch nicht getroffen. Das Gremium will sich im Rahmen einer Klausurtagung weiter mit dem Thema beschäftigen.

 

Bebauungsplanänderung „Hinterm-Schlegel“, Grießen

Im Ortsteil Grießen möchte sich die evangelische Kirchengemeinde von der Kirche in der Johann-Bucher-Straße trennen. Die Kirche soll aufgegeben und abgerissen werden. Das auf dem kirchlichen Grundstück stehende Pfarrhaus, welches vor ca. 20 Jahren gebaut wurde, ist bereits privat vermietet. Die Kirchengemeinde möchte das Grundstück teilen und im Bereich der Kirche privates Bauen ermöglichen. Im aktuell gültigen Bebauungsplan „Hinterm-Schlegel“ (Rechtskraft vom 03.02.1968) ist die geplante Bebauung auf Grund der Festsetzungen nicht realisierbar. Die Fläche wird bisher als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Durch eine Bebauungsplanänderung soll die Fläche als Wohngebiet ausgewiesen werden und somit der unvermindert hohen Nachfrage nach Wohnraum zugutekommen. Das Verfahren kann in Abstimmung mit dem Landratsamt Waldshut im beschleunigten Verfahren (einstufiges Verfahren) durchgeführt werden. Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hinterm-Schlegel“ gefasst und die Planunterlagen für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung freigegeben.

 

Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen

Mit der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen wird das tatsächliche Betreuungsangebot in der Gemeinde dargestellt und geprüft, ob gesetzliche Rechtsansprüche erfüllt sind. Daneben sollen gegebenenfalls Ziele für die Weiterentwicklung des Betreuungsangebots in der Gemeinde festgelegt werden. Die Bedarfsplanung ist auch Grundlage für die finanzielle Förderung von kirchlichen und privaten Einrichtungen. Der Gemeinderat hat die Bedarfsplanung aktualisiert und dabei unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

  • Für die Kindertagessstätte Tausendfüßler soll eine Änderung der Betriebserlaubnis beantragt werden, damit mehr als die bisher 35 zulässigen Kinder aufgenommen werden können.
  • Es bestehen keine Bedenken gegen die im Kindergarten Erzingen angedachte Umwandlung einer Regelgruppe in eine Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit.
  • Die Entwicklung der Nachfrage nach Ganztagsplätzen soll verfolgt werden; ggf. sollen Möglichkeiten zur Einrichtung weiterer Ganztagsplätze geprüft werden.
  • Es bestehen keine Bedenken, im Kindergarten Grießen die einheitlichen Öffnungszeiten für alle Gruppen beizubehalten.
  • Einige Eltern wünschen eine Änderung der Öffnungszeiten im Kindergarten Geißlingen (VÖ). Wegen der Reduzierung der zulässigen Gruppengröße von 28+12 = 40 Plätze bei den bisher vorhandenen Regelgruppen auf 25+12 = 37 Plätze bei VÖ und der bereits vorliegenden Anmeldungen für 38 Plätze müsste voraussichtlich eine Betriebserlaubnis für 2 VÖ Gruppen mit 50 Plätzen beantragt werden. Hierfür wäre mehr Personal vorgeschrieben (ca. +0,5 bei 30 Stunden, +0,9 bei 32,5 Stunden). Es soll über eine Umfrage geklärt werden, ob eine Mehrheit der Eltern künftig VÖ mit einer Öffnungszeit von täglich 6 Stunden wünscht.
  • Bei weiter steigenden Anmeldezahlen können an der Grundschule Erzingen evtl. nicht alle Kinder beim Betreuungsangebot berücksichtigt werden. Vorrang haben Kinder von Eltern, die wegen Berufstätigkeit auf die Betreuung angewiesen sind.
 

Medizinisches Versorgungszentrum im Rathaus Grießen; Arbeitsvergaben

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 13.02.2023 der Umnutzung des Erdgeschosses im Rathaus Grießen für ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) zugestimmt.

Daraufhin wurden die dafür notwendigen Arbeiten beschränkt ausgeschrieben. Folgende Aufträge wurden vom Gemeinderat an die Bieter mit dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot vergeben:

  • Rohbauarbeiten an die Firma Grießer, Klettgau zum Preis von 10.260,18 €
  • Metallbau- und Schreinerarbeiten (Brandschutztüren) an die Firma Stoll, Klettgau zum Preis von 75.383,17€
  • Trockenbauarbeiten an die Firma Würth, Wutöschingen zum Preis von 7.733,81 €
  • Malerarbeiten an die Firma Spitznagel, Klettgau zum Preis von 14.861,91 €
  • Bodenbelagsarbeiten an die Firma Maier, Wutöschingen, Klettgau zum Preis von 24.769,85 €
  • Sanitärinstallationen an die Firma Kreider, Wutöschingen zum Preis von 31.940,15 €

Sitzungsprotokoll vom 23.05.2023 als PDF zum Download