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Sitzungen des Gemeinderats: Gemeinde Klettgau

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Hier finden Sie Sitzungsberichte und Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen. Die Termine künftiger Sitzungen, Tagesordnungen und weitere Informationen finden Sie unter Veranstaltungen.

Aus der Gemeinderatssitzung vom 20.06.2022

Erstelldatum21.06.2022

Sitzungsbericht und Protokoll

Ehrung von Blutspendern

Bürgermeister Ozan Topcuogullari hat zu Beginn der Sitzung mehrere Blutspender geehrt. Die Blutspender erhielten Ehrennadel und Urkunde des DRK sowie ein Geschenk der Gemeinde Klettgau.

 

Behandlung von Baugesuchen

Der Gemeinderat konnte beiden vorliegenden Baugesuchen die Zustimmung erteilen.

Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.

 

Beteiligung badenova AG & Co. KG; Ausgliederung des Teilbetriebs Vertrieb in eine Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG

Die Gemeinde Klettgau hat im Jahr 2010 Kommanditanteile erworben und ist damit an der badenova AG & Co. KG beteiligt. Deshalb hatte der Gemeinderat im Hinblick auf die geplante Ausgliederung des Teilbetriebs Vertrieb in eine Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG verschiedene Beschlüsse zu fassen:

  • Der Gemeinderat stimmt der Gründung der badenova Energie GmbH mit Sitz in Freiburg mit einem Stammkapital in Höhe von 5.000.000,00 € als 100%ige Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG zu.
  • Der Gemeinderat stimmt der Ausgliederung des Geschäftsfeldes Markt & Energiedienstleistungen der badenova AG & Co. KG mit Wirkung zum 01.01.2023 in die hierzu neu zu gründende 100%ige Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG badenova Energie GmbH zu, vorbehaltlich der positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamts Freiburg zur Übertragung des Geschäftsfelds zu steuerlichen Buchwerten.
  • Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags zugunsten der badenova AG & Co. KG mit der badenova Energie GmbH mit Wirkung zum 01.01.2023 zu.
  • Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister in der Gesellschafterversammlung der badenova AG & Co. KG die entsprechenden Erklärungen abzugeben, nachdem die Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit der Gemeinderatsbeschlüsse bestätigt oder die heutigen Beschlüsse nicht innerhalb eines Monats nach Vorlage durch die Gemeinde beanstandet hat. 
  • Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister auf die Anfechtung des Ausgliederungsbeschlusses, die Prüfung des Ausgliederungsvertrags und die Erstellung des Spaltungsberichtes zu verzichten.
 

Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für Grundstücke in Grießen

Nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB kann die Gemeinde in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht. Von diesem Recht hat der Gemeinderat durch Beschluss einer entsprechenden Satzung Gebrauch gemacht und so in Grießen im Bereich zwischen Marktstraße und Hermannstraße einerseits und zwischen Herrenstraße und Schwarzbach andererseits sowie an der Schaffhauser Straße die Möglichkeit gesichert, Grundstücke zu erwerben um in diesem Bereich einen zentralen Begegnungsplatz mit Einrichtungen für Senioren sowie für die Kinderbetreuung, mit Geschäften und eventuell einer gastronomischen Nutzung zu errichten. Diese Satzung dient folgendem Zweck:

  • Der notwendige Grunderwerb für die Umsetzung der im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung geplanten Maßnahme soll erleichtert werden.
  • Es soll verhindert werden, dass private Grundstückskäufe der geplanten städtebaulichen Entwicklung zuwiderlaufen.
  • Die Grundstückseigentümer erhalten frühzeitig Kenntnis über die gemeindliche Planungsabsicht.
 

Entscheidung über die Vermittlung von Spenden

Nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über die Annahme oder Vermittlung von Spenden durch die Gemeinde. Für das Jahr 2022 hat die Sparkasse Hochrhein einen Betrag von 20.528,00 € als Spende an Einrichtungen in der Gemeinde Klettgau zu verteilen. Diese Einrichtungen müssen soziale, gemeinnützige, kulturelle, sportliche oder karitative Bestrebungen fördern. Über die Spendenverteilung soll die Gemeinde der Sparkasse einen Vorschlag machen. Der Gemeinderat hat dem vom Bürgermeister unterbreiteten Vorschlag in der Sitzung zugestimmt.

Sitzungsprotokoll vom 20.06.2022 als PDF zum Download