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Hier finden Sie Sitzungsberichte und Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen. Die Termine künftiger Sitzungen, Tagesordnungen und weitere Informationen finden Sie unter Veranstaltungen.
Sitzungsbericht
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte dem vorliegenden Baugesuch die grundsätzliche Zustimmung erteilen.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
Mehraufwand bei den Brückensanierungen wegen teilweise erheblicher Substanzschäden
Die Gemeindeverwaltung ist seit Jahren kontinuierlich mit der Erhaltung der gemeindeeigenen Brückenbauwerke befasst. Seit mehreren Jahren werden Brückenbauwerke substanziell saniert, um weiterhin sicher und zuverlässig genutzt werden zu können. Mit der Erfahrung der vergangenen abgeschlossenen Sanierungen hat das beauftragte Ingenieurbüro die Ausschreibung der notwendigen Sanierung von 6 Brückenbauwerken in Erzingen, Grießen und Geißlingen und den Ersatz der Brücke bei der Sozialstation in Grießen zusammengestellt. Diese Ausschreibung ergab ein Angebot von 212.164,51 €, das im Herbst 2022 im Gemeinderat beschlossen und beauftragt wurde.
Bei der tatsächlichen Ausführung der Sanierungsarbeiten haben sich nun erheblich schlechtere Substanzqualitäten ergeben, die eine aufwendigere Sanierungsweise nach sich ziehen. Im Haushalt 2023 sind 350.000 € enthalten. In dieser Summe sind auch die Ingenieur-/Planungs- und Bauleitungskosten enthalten. Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass nach bisheriger Kenntnis des Zustandes zweier Brückenbauwerke zusätzliche Kosten von bis zu 180.000 € anfallen könnten. 5 der Konstruktionen sind ähnlich zu bewerten wie die derzeit in Bearbeitung befindlichen Brückenbauwerke. Die möglichen Mehrkosten werden im Haushalt 2024 berücksichtigt. Überplanmäßige Ansatzänderungen im derzeitigen Haushalt 2023 sind nicht notwendig. Der Gemeinderat hat der Durchführung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen trotz der Mehrkosten zugstimmt.
Mehraufwand bei der Kostenstelle „Gemeindestraßen“
Die Gemeindeverwaltung hat in diesem Jahr einige notwendige Maßnahmen umgesetzt, die teilweise unvorhersehbar waren und zum Teil in diesem Jahr zeitlich vorgezogen wurden. In dem Zusammenhang sind Kosten entstanden, die bereits jetzt eine Überschreitung des Haushaltsansatzes von 120.000 € um ca. 6.000 € zur Folge hatten. Ein Teil der Kosten ist verursacht durch sinnvolle zusätzliche Beauftragungen im Zuge des Breitbandausbaus im Wesentlichen bei der Asphaltierung von Gehwegen zur Vermeidung von Reststreifen und Zwickeln. Weiterhin ist mit Markierungen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit in Erzingen und Grießen beigetragen worden, die der Bauhof jetzt im Herbst aufgebracht hat. Hier sind auch bei allen Spielplätzen Markierungen in beiden Fahrtrichtungen zur Verdeutlichung der besonderen Gefahren für spielende Kinder aufgebracht worden. Weitere Kosten sind in diesem Jahr in den nächsten Monaten im Rahmen der normalen Instandhaltung noch zu erwarten, so dass eine überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln notwendig wird. Erwartet werden ca. 20.000 € überplanmäßige Kosten. Der Gemeinderat hat diese voraussichtlich anfallenden überplanmäßigen Ausgaben in der Sitzung genehmigt.
Ersatzbeschaffung Hallenmobiliar
Die in den Gemeindehallen Erzingen, Grießen und Weisweil vorhandenen Tische und Stühle sind jahrzehntealt und dementsprechend abgenutzt. Nach und nach gehen immer mehr Tische und Stühle kaputt. Die schlechte Qualität vor allem der Stühle führt auch immer wieder zu Klagen von Besucherinnen und Besuchern. Im Haushalt stehen daher für die Ersatzbeschaffung 136.000 € zur Verfügung. Von der Gemeindeverwaltung wurden mehrere Angebote für neue Tische und Stühle eingeholt. In der Sitzung konnten auch mehrere Musterstühle betrachtet werden. Der Gemeinderat hat sich für eine Auftragserteilung an die Firma Frommer aus 72172 Sulz entschieden. Dort werden bestellt:
- 460 Stühle und 60 Tische für die Halle Erzingen zum Preis von 51.401,34 €
- 400 Stühle und 60 Tische für die Halle Grießen zum Preis von 47.675,68 €
- 140 Stühle und 20 Tische für die Halle Weisweil zum Preis von 16.305,86 €
Jeweils 10% der Stühle sollen mit gepolsterter Sitzfläche bestellt werden. Dadurch erhöht sich der genannte Preis um rund 19 € pro gepolstertem Stuhl.
Wahl von Gemeinderäten für die Gesellschafterversammlung der MVZ Klettgau GmbH
Die Gesellschafterversammlung ist oberstes Entscheidungsorgan der MVZ Klettgau GmbH. Jeder Gesellschafter entsendet drei Personen in die Gesellschafterversammlung. Der Vorsitz der Gesellschafterversammlung obliegt dem Bürgermeister der Gemeinde Klettgau. Er leitet die Sitzungen der Gesellschafterversammlung. Neben dem Bürgermeister waren also 2 Gemeinderäte als Teilnehmer für die Gesellschafterversammlungen zu wählen. Der Gemeinderat einigte sich auf folgende Vertreter.
- Gaby Gäng
- Nathalie Netzhammer
- Michael Albrecht (Verhinderungsstellvertreter)
Redaktionsstatut für das Amtsblatt der Gemeinde Klettgau
Jede Gemeinde, die ein eigenes Amtsblatt herausgibt, muss ein Redaktionsstatut haben. Nach § 20 Abs. 3 GemO ist den Fraktionen des Gemeinderats Gelegenheit zu geben, ihre Auffassungen zu Angelegenheiten der Gemeinde im Amtsblatt darzulegen, sofern Gemeinden ein Mitteilungsblatt herausgeben. Der Gemeinderat regelt in einem Redaktionsstatut für das Amtsblatt insbesondere den angemessenen Umfang der Beiträge der Fraktionen. Er hat die Veröffentlichung von Beiträgen der Fraktionen innerhalb eines bestimmten Zeitraums von höchstens sechs Monaten vor Wahlen auszuschließen. Im Vorfeld der Kommunal- und Europawahlen am 09.06.2024 hat das Landratsamt darauf hingewiesen, dass als Ergebnis der einschlägigen Rechtsprechung für die Karenzzeit eine Regelung zwischen mindestens 3 und maximal 6 Monaten empfohlen wird. Die konkrete Regelung bleibt jedoch den Gemeinden überlassen.
Da eine fehlerhafte Regelung erhebliche rechtliche Risiken für die Gültigkeit einer Wahl birgt, hat der Gemeinderat eine Neufassung des Redaktionsstatus beschlossen, wonach Stellungnahmen von Fraktionen des Gemeinderats zu Angelegenheiten der Gemeinde in den letzten 4 Monaten vor einer Gemeinderats- oder Bürgermeisterwahl ausgeschlossen werden. Bisher lag diese Frist bei 2 Monaten.