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Breitbandausbau Ortsnetz
Erstelldatum06.04.2023
Mitteilungsinformation vom 06.04.2023
Mitteilungsinformation vom 06.04.2023
Die Gemeinde Klettgau baut in den Ortsteilen Erzingen, Grießen, Geißlingen, Rechberg, Weisweil und Bühl mit Unterstützung von Fördergeldern von Bund und Land in unterversorgten Bereichen ein Glasfasernetz. Unterversorgt ist, wer eine Bandbreite von weniger als 30 Mbit/s hat.
Adressen die einen schnelleren Anschluss als 30 Mbit/s haben, dürfen NICHT von der Gemeinde (also mit einer Förderung) ausgebaut werden.
Die Unterscheidung zwischen geförderten und ungeförderten Adressen liegt nicht im Ermessen der Gemeinde und kann auch nicht beeinflusst werden.
Der Eigenanteil für die Herstellung des Breitbandanschlusses im geförderten Bereich liegt bei 500 € je Adresse für bis zu 2 Wohneinheiten.
Ungeförderte Adressen haben dennoch die Möglichkeit, an das Glasfasernetz der Gemeinde anzuschließen, wenn
- sie an der Ausbaustrecke des Glasfasernetzes liegen
- die Kosten für die Herstellung des Hausanschlusses selbst übernehmen
Der Ausbau und die Abrechnungen erfolgen koordiniert über die Gemeinde.
Es werden die Projektpreise angesetzt, die auch für die Gemeinde in den geförderten Adressen gelten. Wie oben erwähnt, müssen diese Kosten jedoch 1:1 weitergereicht werden.
In den vergangenen Tagen erreichten die Gemeinde viele Anfragen zum Zustandekommen der Beträge in diesen ungeförderten Bereichen.
In diesen Bereichen sind die tatsächlich anfallenden Kosten zu tragen. Eine Förderung durch den Fördergeber oder die Gemeinde ist nicht möglich.
Die tatsächlichen Kosten setzen sich zusammen aus mehreren Position:
- Grundkosten an das Bauunternehmen
- Laufmeterkosten an das Bauunternehmen
- Anschlussgebühr an die Gemeinde
1) Die Grundkosten beinhalten folgende Leistungen:
- Herstellung eines Abzweigs im öffentlichen Bereich aus dem Rohrverbund der Gemeinde
- der Hausübergabepunkt
- die Arbeiten für die Herstellung des Glasfaseranschlusses
- evtl. Fahrbahnbrücken falls Straßenquerungen notwendig werden
- Hauseinführung
- Steckverbinder
- Endkappen
- Messung der Glasfasern
- etc.
2) Die Laufmeterkosten sind die tatsächlichen Grabungskosten in der Straße und im privaten Bereich. Dieser Betrag fällt je nach Länge der zu verlegenden Leitung, bzw. Strecke unterschiedlich aus und ist abhängig vom Bodenbelag (Asphalt, Pflaster, Grünfläche...).
In diesen Kosten sind folgende Positionen enthalten:
- Leerrohrmaterial
- Glasfaserkabel
- Kalibrierung der Leerrohre
- Vermessung
- etc.
3) Die Anschlussgebühr an das Glasfasernetz beträgt im Normalfall 250 € für 2 Anschlüsse.
Die angesetzten Preise der Bauunternehmen für die Positionen 1 und 2 wurden von unserem Planungsbüro geprüft, sind nachvollziehbar und korrekt.
Die tatsächlich anfallenden Kosten werden individuell für jeden ungeförderten Anschluss berechnet.
Beispielhaft sei erwähnt:
Die Grundkosten betragen, je nach Notwendigkeit aller oder einzelner Positionen, rund 2.100 €. Die Laufmeterkosten liegen bei 10m Leitungslänge bei ca. 1.100 € – je nach Oberfläche des Bodens (Annahme hier: 5m Asphalt und 5m in Grünfläche).
Die Anschlussgebühr an die Gemeinde liegt fix bei 250 € für ein Einfamilienhaus.
Dies ist eine Beispielrechnung zur Orientierung. Es werden die tatsächlichen Kosten für jeden Anschluss berechnet. Die können höher oder niedriger ausfallen.