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Archiv: Gemeinde Klettgau

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Hauptbereich

Aus der Gemeinderatssitzung vom 15.06.2020

Erstelldatum16.06.2020

Sitzungsbericht und Protokoll

Behandlung von Baugesuchen

Der Gemeinderat konnte 2 vorliegenden Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung erteilen. Ein weiteres Baugesuch hatte das Landratsamt wegen der Lage im Außenbereich bereits abgelehnt. Deshalb sah auch der Gemeinderat keine Möglichkeit, diesem Baugesuch zuzustimmen.

Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.

 

Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen

Mit der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen wird das tatsächliche Betreuungsangebot in der Gemeinde dargestellt und geprüft, ob gesetzliche Rechtsansprüche erfüllt sind. Daneben sollen gegebenenfalls Ziele für die Weiterentwicklung des Betreuungsangebots in der Gemeinde festgelegt werden. Die Bedarfsplanung ist auch Grundlage für die finanzielle Förderung von kirchlichen und privaten Einrichtungen. Der Gemeinderat hat die Bedarfsplanung aktualisiert und in diesem Zuge u.a. folgende Beschlüsse gefasst:

  • Im Kindergarten Rechberg reichen die vorhandenen 25 Plätze im kommenden Kindergartenjahr nicht aus, um alle Anmeldungen zu berücksichtigen. Es soll rechtzeitig eine zusätzliche Kleingruppe mit 10 Plätzen eröffnet werden.
  • Die Einführung einer Nachmittagsbetreuung nach der Schule bis 17:00 Uhr ist vorerst nicht beabsichtigt.
 

Klettgau beteiligt sich als Leistungspartner an der
elektronischen Gästekarte „3Welten-Card“

Die 3Welten-Card ist eine elektronische Gästekarte, die Urlaubsgästen verschiedene Freizeit- und Kultureinrichtungen in der ganzen Region kostenlos verfügbar macht. Die Einführung der 3Welten-Card ist für den 01. April 2021 vorgesehen. Des Weiteren ist eine kaufbare Heimatkarte für Einheimische in Planung. Die Attraktionen der 3Welten-Card ergeben sich zunächst aus dem Kernbereich der drei Projektpartner – Schwarzwald-Baar-Kreis, Landkreis Waldshut sowie Kanton Schaffhausen. Ergänzt wird dieser um weitere Highlights aus den Nachbarregionen des Schwarzwalds, der Schwäbischen Alb oder am Bodensee. Die teilnehmenden Gastgeber entrichten für die 3Welten-Card eine übernachtungsbasierten Umlage. Diese wird zentral eingezogen und nach einem nutzungsabhängigen Verteilungsschlüssel an die angeschlossenen Leistungspartner ausgeschüttet. Die Leistungspartner leisten ebenfalls einen Beitrag zur Finanzierung, da die Nutzungen lediglich stark rabattiert vergütet werden.

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass sich Klettgau an der 3Welten-Card als Leistungspartner beteiligt und kostenlosen Eintritt ins KlettgauBad sowie kostenlose Nutzung der Minigolfanlage für Inhaber der elektronischen Gästekarte anbietet. Dadurch soll der Tourismus in der Gemeinde und der Region unterstützt werden. Die Anzahl der kostenlosen Nutzungen wird erfasst und die Gemeinde Klettgau erhält 50% der entgangenen regulären Gebühr für Schwimmbad und Minigolfanlage über den Verbund 3Welten-Card. Der Vertrag über die Beteiligung an der 3Welten-Card läuft zunächst bis 31.03.2023.

 

KlettgauBad bleibt weiterhin geschlossen

Das KlettgauBad wird unter den aktuell geltenden Bedingungen nicht öffnen. Der Gemeinderat schloss sich der Meinung der Verwaltung an, dass eine Umsetzung aller aktuell geltenden Vorschriften nicht machbar ist. Gleichzeitig wurde aber auch beschlossen, das Bad so schnell wie möglich zu öffnen, wenn sich die gesetzlichen Bedingungen ändern und erfüllbar werden.

Die Corona-Verordnung Sportstätten vom 4. Juni 2020 macht für den Betrieb von Schwimmbädern u.a. folgende Auflagen:

  • Online-Buchungssystem, um Gesamtzahl der Besucher zu begrenzen, um Zutritt so zu steuern, dass Warteschlangen vermieden werden und um Daten aller Besucher zu erfassen. Die Einführung eines Online-Buchungssystems würde Kosten von schätzungsweise 5.000 € verursachen und einige Zeit für die Umsetzung benötigen.
  • 10 m² pro Person im Schwimmerbecken (KlettgauBad 48 Personen bei 480 m²), 4 m² pro Person im Nichtschwimmerbecken (KlettgauBad 60 Personen bei 240 m² im Nichtschwimmerbecken und 7 Personen im Planschbecken mit 74 m²) und 10 m² pro Person auf der Liegewiese (KlettgauBad 810 Personen bei 8.100 m²)
  • Während des gesamten Badebetriebs muss Abstand von mindestens 1,5 m zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten werden (außer Familie/Haushalt).
  • Ausreichende Schutzabstände bei der Nutzung von Verkehrswegen müssen sichergestellt werden (Aufbau eines Wegesystems mit Absperrungen).
  • Sitz- und Liegeflächen sowie Barfuß- und Sanitärbereiche müssen täglich gereinigt werden; Handläufe an Beckenleitern, Wasserrutschen sind mehrmals täglich zu reinigen.
  • Anzahl der Personen, welche die Toiletten gleichzeitig benutzen dürfen, ist entsprechend zu beschränken.
  • An der Wasserrutsche darf keine Warteschlange entstehen.
  • Für jedes Becken sowie für jede Attraktion ist eine Person zu bestimmen, die für die Einhaltung der Regeln verantwortlich ist und diese durchsetzt.
  • Ansammlungen im Eingangsbereich sind untersagt.
  • Anzahl der Spinde muss eingeschränkt werden, um Mindestabstand sicherzustellen.

Die für Becken und Liegewiese berechnete Personenzahl müsste drastisch reduziert werden. Ansonsten könnte auch mit einem Online-Buchungssystem nicht verhindert werden, dass sich die Besucher zeitweise im Eingangsbereich bzw. Umkleidebereich stauen. Die Einhaltung der maximalen Personenzahl in den Becken kann nicht gewährleistet werden. In den Becken ist ein ständiges Kommen und Gehen, der Zugang zu den Becken und ein Wechsel zwischen den Becken kann nicht gesteuert werden. Auch kann keiner den Überblick darüber behalten, ob z.B. gerade max. 60 Personen im Nichtschwimmerbecken sind.

Folgendes Personal wäre zusätzlich erforderlich: 1 Aufsicht im Bereich Eingang/Ausgang, 1 Aufsicht im Bereich Umkleide/WC, 1 Aufsicht für die Liegewiese, 1 Aufsicht am Becken, 1 Reinigungskraft. Dabei wurde davon ausgegangen, dass Kleinkindbecken und Wasserrutsche geschlossen sind. Andernfalls wären für diese beiden Bereiche 2 weitere Kräfte erforderlich. Das KlettgauBad hatte bisher 7 Tage jeweils 11 Stunden = 77 Stunden pro Woche geöffnet. Die normale Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden. Um einen Schichtbetrieb zu ermöglichen müsste das zusätzliche Personal also in doppelter Zahl gefunden werden. 2 dieser Kräfte je Schicht sollten von einem Sicherheitsdienst sein, um bei Verstößen eventuelle Hausverbote auch durchsetzen zu können. Trotz zusätzlicher Aufsicht ist nicht zu erwarten, dass die Abstandsregeln von 1,5 m eingehalten werden können.

Für den Kioskbetrieb wären die Vorgaben der Corona-Verordnung Gaststätten einzuhalten (Abstand von 1,5 m auch hier, Zuweisung eines Sitzplatzes, Erhebung der Daten der Gäste usw.). Da dies nicht realistisch ist und auch nicht wirtschaftlich wäre, müsste der Kiosk geschlossen bleiben.

Die Verwaltung hat sich auch Gedanken über die Einführung von begrenzten Nutzungszeiten für die Besucher gemacht. Dies wäre nur möglich, wenn das Schwimmbad zwischen 2 Badezeiten komplett geräumt wird, was wiederum dazu führen würde, dass es bei der Räumung und beim Beginn der nächsten „Schicht“ zu Stoßzeiten kommt und die Abstandsvorschriften (beim Eingang, bzw. Ausgang) nicht mehr eingehalten werden. Schließlich sind die Haftungsrisiken zu bedenken. Sollte es zu Infektionen kommen, stellen sich Haftungsfragen des Badbetreibers für Infektionen bei Besuchern und Mitarbeitern in erheblichem Umfang.

 

Der Gemeinderat als Stiftungsrat: Unterrichtung über die Allgemeine Finanzprüfung

Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg führte 2019 eine Allgemeine Finanzprüfung der Jahre 2015 bis 2017 für die Stiftung „Altenwohnstift Klettgau“ durch. Der dazugehörige Bericht ist am 30.04.2020 bei der Stiftungsverwaltung eingegangen. Der Gemeinderat wurde in der Sitzung als Stiftungsrat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes informiert.

Sitzungsprotokoll als PDF zum Download